Hier wünscht die angefragte Stelle (Grundschule in öffentlicher Trägerschaft) eine “Legitimation” für die Anfrage. Was könnte hier geeignet sein, und wie verhält es sich in dem Zusammenhang mit der Vermeidung von personenbezogenen Daten auf der Plattform? Gibt es allgemein Handlungsempfehlungen für solche Fälle?
Versetze dich in die Lage einer Schule hinein. Durch solch eine Antwort bekommt man 95% aller Anfragesteller mundtot. Ich finde deine gestellten Fragen schwierig, weil sie nach etwas fragen, was normalerweise sowieso nicht dokumentiert wird. Du fragst ja nur mit eloquenten Fragen nach “Bestechung”. Die einzig korrekte Antwort dazu wird immer lauten: “Dazu liegen uns keine Informationen vor.” Das Gegenteil wirst du auch vor Gericht kaum durchsetzen können. Frage mich, was du hier also eigentlich willst? Die Grundschule ärgern? Und was willst du mit einer wahrheitsgemäßen Antwort anfangen? “Es gibt jeden Tag 12 Lehrer-Essen on top ohne explizite Rechnungsstellung. Die Kosten haben wir kalkulatorisch in die Schüler-Essen mit einkalkuliert. Es gab in den letzten 5 Jahren keine Ausschreibung.” Und jetzt? Ändert doch alles nichts.
“Legitimation”: Im Zweifel möchten Sie, dass hinter der Frage einfach ein echter Mensch mit echter größtenteils geschwärzter Personalausweiskopie steht, sodass sie sich intern rechtfertigen können, ihre Arbeitszeit nicht mit der Beantwortung von Chat-Bot-KI-generierten Anfragen zu vergeuden. Irgendwo verständlich.
Allgemeine Handlungsempfehlung?
Ich gebe immer vollen Namen und Anschrift an,
dann gibt es darüber nichts zu diskutieren.
Und wenn irgendein “Wir wollen nicht.” kommt,
dann wiederhole ich meine Anfrage einfach noch mal
und gehe auf das entsprechende Argument ein.
Also hier: Laut …-Gesetz § … ist “jedermann” berechtigt,
derartige Fragen zu stellen. Sie sind laut … § … zur Auskunft verpflichtet.
Ob das jeweils stimmt oder nicht, ist auch fast egal;
wer nicht antworten will, denkt sich neue Gründe aus, nicht zu antworten,
und am Ende bekommt man seine Antworten, wenn man nur hartnäckig genug ist. Manchmal muss man dazu erklären, dass man Untätigkeitsklage erhebt, wenn nicht bis … inhaltlich geantwortet wird. Aber auch das muss man bei einigen Behörden mehrfach machen… Und dann eben irgendwann auch wahr machen… Wenn man dann via Gericht die selben Argumente vorbringt, wird dann geantwortet. Und dann habe ich derzeit 12 Klagen wegen IZG-Anfragen laufen, bei denen das alles nicht das gebracht hat, was ich wollte: Mir fehlen Antworten. Vor Gericht reicht man die Klage ein, die Gegenseite wird zur Stellungnahme aufgefordert. Ob die antworten oder nicht, ist dem Gericht meist egal. Bei einer Klage ist jetzt nach 3 Jahren ein erster Verhandlungstermin angesetzt. Alles andere ist noch offen.
Ich wollte jetzt eigentlich keine Böswilligkeit unterstellen. Das Mundtotmachen von Antragstellern widerspricht eigentlich ziemlich genau der Bürgernähe, die seit den Verwaltungsreformen ab Ende der 1970er erwartet wird. Welchen (legitimen) Grund hätte eine Schule dafür?
Ich würde jetzt nicht so weit gehen wollen, strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellen zu wollen.
Für die Mittagsverpflegung an öffentlichen Schulen in Leipzig gibt es seit einigen Jahren ein recht sperriges Vergabeverfahren, das zentral von der Stadt durchgeführt wird. Nun ist aus einzelnen Schulen bekannt, dass diese Hauptleistung der Mittagsverpflegung mehr schlecht als als recht erbracht wurde und häufiger zu Beschwerden führte, dafür aber an Schulfesten die Schule Würstchen etc. umsonst bekam, um sie auf eigene Rechnung bzw. die des Fördervereins zu verkaufen. Mitunter kommt der Dienstleister so darum herum, dass wegen der Schlechtleistung beim Mittagessen eine Neuvergabe angestoßen wird, weil dann die Eltern, die auf das Mittagessen ihrer Kinder angewiesen sind, massivem Druck von der Einrichtung entgegensteht, die finanziell davon profitiert, dass der Anbieter beibehalten wird.
In den bekannten Fällen ist diese taktisch vorteilhafte Nebenleistung des Dienstleisters durchaus bekannt, und mitunter Thema in Gremien wie der Schulkonferenz. Insofern würde ich nicht zwingend annehmen, dass die Nebenleistung undokumentiert ist.
Die (an verschiedene Schulen gestellte) Anfrage ist daher nicht dazu da, jemanden zu ärgern, sondern soll eine bessere Datenbasis schaffen, um zu klären, ob es sich um Einzelfälle handelt.
Ich halte dies für einen sehr klassischen Anwendungsfall für Transparenzgesetze und -satzungen. Wenn transparent wird, wie Bieter darauf einwirken können, dass sie Belieferungsrechte an Schulen erhalten oder aufrechterhalten, ohne dass dies objektiv mit einer Verbesserung der Hauptleistung einhergeht, kann die Stadt ggf. ihre Ausschreibungen nachschärfen. Am Ende profitieren alle, wenn die Dienstleister einen Anreiz haben, das Geld, mit dem sie sich ein Aufrechterhalten von Verträgen erkaufen, stattdessen in besseres Schulessen investieren.
Ich weiß ja nicht genau, wie viele Anfragen du schon gestellt hast, aber ich berichte ja letztlich nur “statistisch”: Dass eine Anfrage inhaltlich innerhalb der gesetzlichen Frist vollständig erteilt wird, ohne dass eine Nachfrage/Nachbesserung erforderlich ist, ein Widerspruch nötig ist oder die Einschaltung des Landesbeauftragten für Informationszugang oder sogar eine Klage nötig ist, ist (meiner Erfahrung nach) die absolute Ausnahme.
Ich habe jetzt 223 Anfragen über fragdenstaat gestellt. Bis ich mit der Antwort zufrieden war, waren oft Dutzende an Nachrichten erforderlich und der Austausch zog sich über Monate/Jahre hin. Nur bei 99 habe ich den Status “erfolgreich”, bei 59 “teilweise erfolgreich” vergeben, bei 29 “Information nicht vorhanden”. Obwohl ich diesen Status vergeben habe, arbeite ich hier oft noch daran, dass noch mehr Antwort gegeben wird. Bei dem Rest arbeite ich noch an einer Antwort. Beides teils seit Jahren…
Wann immer man nach peinlichen Informationen fragt, ist die Gegenwehr absurd bis heftig.
Inhaltskontrolle erfolgt oft Null. Die übermittelten Informationen widersprechen oft der Realität. Die Statistik der Polizei-Schussabgaben listet weniger Schüsse als öffentlich bekannt wurden. “Oh, ein Versehen.”
Ich habe schon oft “Information nicht vorhanden” bekommen, während ich dann einige Monate später selbst der Behörde auf anderem Wege beweisen konnte, dass die entsprechende Information sehr wohl bei denen vorhanden war. So ein Erlass ist halt auch mal nicht auffindbar…
Gründe Antworten zu verweigen? Faulheit und Arbeitsverweigerung. Kein Mitarbeiter bekommt mehr Geld dafür, dass er eine IZG-Anfrage überhaupt, geschweige denn korrekt beantwortet. Im Zweifel bekommt die Person einen auf den Deckel, weil sie Informationen rausgegeben hat. Also ist das beste jede Anfrage abzubügeln – und am besten so abbügeln, dass der Anfragende auch nicht wieder fragt.
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Zu deinem konkreten Fall: Eine kostenlose Schulfestwürstchenlieferung an den Förderverein sollte sich wo als amtliche Information niederschlagen? Der Förderverein unterliegt dem IZG? Selbst wenn: Muss der den Lieferschein einer kostenlosen Lieferung aufbewahren? Wenn das in einem Gremium behandelt wurde, dann ist sicherlich die Niederschrift die einzige “Information”. Diese wird aber seltenst so vollständig sein,
dass daraus irgend etwas abzuleiten ist…
Aber ja, versuch es weiterhin.