Lebensmittelüberwachung Kreis Nordfriesland zu harte Nuss

Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Nordfriesland weigert sich hartnäckig, Kontrollberichte über fragdenstaat.de herauszugeben. Mehrmals habe ich versucht, sie zum Einlenken zu bewegen - aber ohne Erfolg, wie jetzt auch bei meinem letzten Versuch:
Kontrollbericht Norditeran Bordelum

Dort wird sehr ausführlich erklärt, warum eine positive Bescheidung meines Antrags auf Kontrollberichte wegen des Procederes von fragdenstaat,de nicht möglich ist. Meine Einlassung, dass ich persönlich an dem Bericht interessiert bin und nicht vorrangig an der Veröffentlichung, findet da wenig Beachtung.

Ist dagegen argumentativ noch etwas auszurichten oder muss man aufgeben, soweit Zeit und Mittel fehlen, das juristisch zu verfolgen?

Da es sich hierbei um einen Widerspruchsbescheid handelt wäre die nächste Option der juristische Weg. Du kannst gerne versuchen da noch ein bisschen zu argumentieren aber dein Widerspruch gegen den behördlichen Bescheid wurde abgelehnt, damit ist die Behörde “fertig”, bis der Widerspruchbsbescheid juristisch vor Gericht angefechtet wird.

Interessantes Detail:

Gegen den Verwaltungsakt vom * kann beim Verwaltungsgericht in Schleswig innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage erhoben werden.

Scheinbar ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft, da das Datum des Verwaltungsaktes fehlt. Das bedeutet dass du dir mit einer Klage ein Jahr zeit lassen könntest.

Ich habe da mal ne passende Anfrage gestellt:
https://fragdenstaat.de/a/205438

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Tatsächich bleibt hier nur noch die Klage.

In SH läuft angeblich auch bereits eine Musterklage, ich habe da allerdings keine Vorgangsdetails zu. Ich würde klagen, die bisherige Rechtsprechung auch höherer Gerichte machen Mut dazu.

Warum du anfragst, ist übrigens unerheblich, auch ob du veröffentlichen möchtest, oder nicht. Der Anspruch nach dem VIG ist an keine Bedingungen geknüpft. Wie gesagt, ich würde klagen, habe hier in SH aber bisher letztlich immer noch im Widerspruchsverfahren Recht bekommen.

Auf meine o.g. Anfrage habe ich nun eine Antwort erhalten.
Die dortige Lebensmittelüberwachung richtet sich nach einem Bescheid, des Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein. Ein Auszug daraus wurde mir per E-Mail mitgesendet.
Falls noch nicht bekannt, würde ich beim dortigen Ministerium mal den gesamten Bescheid/Erlass anfragen. Außerdem läuft ja angeblich eine Musterklage, dabei würde ich mal der aktuelle Sachstand interessieren.

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Moin,

es gibt keinen Bescheid des Justizministeriums, lediglich eine Handreichung mit Mustertexten, die als Empfehlung gelten.
Diese Mustertexte werden von fast allen Überwachungsbehörden in Schleswig-Holstein angewendet, zumindest wenn die Anfrage über fds gestellt wurde (bei herkömmlichen Anfragen per Mail oder Post bekommt man die Protokolle problemlos).

Gegen die Argumentation, die die Behörden hörig vom MJEVG übernommen haben, läuft eine Klage, das Verfahren läuft allerdings noch. Es ist anzunehmen, dass die Behörden nach Entscheid der Klage von ihrer Standardargumentation abweichen werden.

Die Handreichung brauchst du übrigens nicht mehr anfragen, die habe ich schon mal angefragt und veröffentlicht: Handreichung des MJEVG

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Neben der Handreichung (Mustertext) existieren noch 3 ergänzende Handreichungen, aus denen von den Überwachungsbehörden in Schleswig-Holstein kopiert wird.

Bis zu einer gerichtlichen Klärung kann zumindest die Häufigkeit der Kontrollen ermittelt werden. Als Anfragender sehe ich das als eine Informationsfreiheitsübung.