Hallo,
ich habe bei einem Landkreis in Hessen die Herausgabe von Protokollen des Naturschutzbeirats angefragt (Protokolle des Naturschutzbeirats 2023 & 2024 - FragDenStaat).
Zur Info: Der Naturschutzbeirat besteht zu einem Großteil aus Vereinen, Verbänden im Bereich des Umweltschutzes, zu einem kleineren Teil aus Kreistagsabgeordneten und hat ein “großzügiges” gesetzliches Mandat (Anhörung zu bestimmten Maßnahmen, etc.).
Er tagt allerdings nicht-öffentlich, daher sind auch die Protokolle nicht-öffentlich. Ich habe nun auf Basis des HUIG die Protokolle angefragt. Der Kreis möchte die Protokolle allerdings offensichtlich nicht herausgeben, behauptet, ich müsse konkretisieren, welche Informationen zu welchen Umweltbestandteilen ich denn aus den Protokollen ablesen wolle.
Wir weisen darauf hin, dass die Sitzungen der Naturschutzbeiräte gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte nicht öffentlich sind.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihr Anliegen gemäß § 4 Abs. 2 HUIG zu präzisieren und uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, zu welchen Umweltinformationen, legal definiert in § 2 Abs. 3 HUIG, gezielt der Zugang gewünscht wird.
Meiner Meinung nach muss ich das aber nicht - ich habe klar dargelegt, welche Informationen ich möchte, und es ist offenkundig, dass diese Informationen zu Umweltbestandteilen enthalten.
Habt ihr Tipps, wie ich hier weiter vorgehen könnte? Bin ich hier im Recht? (Ich habe bereits notdürftig eine Erstantwort versendet, um die Frist weiterlaufen zu lassen (siehe Anfrage:))
Vielen Dank im Voraus!