Landkreis Darmstadt-Dieburg: Informationsfreiheitssatzung wieder aufgehoben

Nach dem Landkreis Groß-Gerau hatte auch der Landkreis Darrmstadt-Dieburg als zweiter von 21 hessischen Landkreisen in der Kreistagssitzung vom 08.04.2019 auf der Basis des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Oh ne dass aus den veröffentlichten Informationen über die Kreistagssitzungen eine Begründung hervorgeht, hat der Kreistag am 07.11.2022 auf Antrag der Koalition aus CDU und SPD – unter Zustimmung der AfD und gegen die Stimmen von Grünen, FDP, Linken und Klimaliste – mehrheitlich beschlossen, die Informationsfreiheitssatzung wieder aufzuheben . Hervor geht dies aus der Niederschrift der Kreistagssitzung (dort S. 19 – 24).

Die Informationsfreiheit und die Transparenz staatlichen Handelns in Hessen hat damit einen weiteren Rückschlag erlitten.

In Hessen gibt es knapp 600 jeweils rechtlich selbständige kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Anstalten öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände). Aktuell gibt es in Hessen lediglich 12 kommunale Informationsfreiheitssatzungen, d. h. nur in 2 % aller kommunalen Gebietskörperschaften Eine Übersicht:

1. Informationsfreiheitssatzungen auf der Basis der §§ 80 – 89 HDSIG:

2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):

3. Mit Ausnahme der Städte Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel und Wiesbaden ist in allen anderen Satzungen geregelt, dass Informationsfreiheitsrechte nur für Einwohner*innen der jeweiligen Gebietskörperschaften gelten und für juristische Personen mit Sitz in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Damit ist für Einwohner benachbarter Landkreise bzw. Kommunen jeglicher Informationsanspruch ausgehebelt, obwohl auch sie als Pendler*innen, Mitglieder von Vereinen und Bürgerinitiativen etc. von Entscheidungen der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften betroffen sein können.

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