Land verweist auf parlamentarische Angelegenheiten

Da ich die Anfrage erst nach Abschluss veröffentliche, hier als Zitat.

Antragsstellung an den Landtag RLP:

Ich bitte um folgende Informationen zur Schließung des Krankenhauses xy:

-Sämtliche Kommunikation des Landtages/der Landesregierung mit dem xy bzgl. der Zweigstelle xy im Zeitraum vom 14.07.21 bis aktuell.

-Gutachten, die das xy, dem Landtag/der Landesregierung vorgelegt hat, aus denen sich die durch die Flut verursachte genannte Schadenshöhe (ca 30 Millionen Euro) und die genannte Reparaturzeit (3-5 Jahre) ergibt.

-Herleitung und Berechnung der Aussage, dass sich die durchschnittliche PKW-Fahrtzeit zum Krankenhaus in der Region nur von 12,2 auf 13,5 Minuten erhöht. (Quelle dieser Aussage: Ausschusssitzung Ausschuss für Gesundheit 18/6 12.01.2022) Ebenso, falls vorhanden, die Berechnung, in wie fern sich die Fahrtzeit mit dem ÖPNV erhöht.

-Vom xy unabhängig angefertigte Gutachten über den Schaden des Krankenhauses.

-Verträge, die xy mit der Landesregierung oder Vertretern der Landesregierung bzw. des Landtages im Zeitraum 01.03.20 bis aktuell geschlossen hat.

-Sollte dies so geschehen sein: Auflistung der Gelder, die vom xy an die Landesregierung oder an einzelne Vertreter der Landesregierung bzw. des Landtages im Zeitraum 01.03.20 bis aktuell geflossen sind.

-Aufstellung der an xy gezahlten Fluthilfe durch das Land RLP, die daran an xy gerichteten Bedingungen zur Auszahlung und der Nachweis plus unabhängige Überprüfung des Landes zur Einhaltung dieser Bedingungen.

Da in der Ausschusssitzung Ausschuss für Gesundheit 18/6 12.01.2022 gesagt wurde, dass die medizinische Versorgung durch die Schließung des Standortes xy nicht leidet und die Bevölkerung nur davon überzeugt werden muss, gehe ich davon aus, dass folgendes vorliegt und möchte hier ebenfalls Einsicht:

  1. Plan zur Notfallversorgung in der Region, sollte es zu einem Schadensfall (Naturkatastrophe, Krieg) in der Innenstadt kommen oder sämtliche Brücken nicht passierbar sein (wie z.B. im Ahrtal geschehen) und somit evtl. alle in der Innenstadt “zentral” liegenden Krankenhäuser ausfallen oder für die Bevölkerung auf der anderen Flussseite nicht erreichbar sind.

  2. Plan zur Verbesserung der Parksituation um die Krankenhäuser in der Innenstadt herum, um Besuchern der Notaufnahme ein schnelles Parken und somit eine schnelle Ankunft in der Notaufnahme zu ermöglichen. Zusätzlich zur Fahrtzeit gehört ja auch die Zeit, die momentan in der Innenstadt (im Gegensatz zum Standort xy) zur Parkplatzsuche aufgewendet wird, zur Berechnung der Zeit, die man zum Erreichen der Notaufnahme benötigt.

  3. Notfallplan für Geburtshilfe im Raum xy sollte xy mit der einzigen Geburtshilfestation im Raum xy ausfallen.

Teil der Antwort vom Landtag RLP, auf den sich meine Fragen beziehen:

dass das Landestransparenzgesetz gemäß dessen § 3 Abs. 4 für den Landtag nur gilt, soweit dieser Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und keine parlamentarischen Angelegenheiten wahrnimmt. Die von Ihnen angeforderten Informationen betreffen parlamentarische Angelegenheiten. Auch eine andere Anspruchsgrundlage kommt für Ihr Begehren nicht in Betracht. Zur Verfügung gestellt werden können grundsätzlich nur öffentliche Parlamentsdokumente, die auch in der Parlamentsdatenbank des Landtags Rheinland-Pfalz OPAL abrufbar sind

Meine Fragen:
-Sind wirklich alle Punkte meiner Anfrage parlamentarische Angelegenheiten (bei zweien könnte ich das nachvollziehen, bei den anderen nicht)?
-Wäre es sinnvoll einfach dieselbe Anfrage an das Gesundheitsministerium zu richten?

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Ja, immer! Landtage sind… schwierig. Wenn irgendwer anders die Daten auch hat, sofort dort anfragen.

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Informationsfreiheitsgesetze beziehen sich immer auf Behörden. Viele Einrichtungen sind aber Zwitterwesen aus Behörde und Akteuren, denen irgendeine Art von Unabhängigkeit garantiert wird. Beispiele: Universität mit Hochschulverwaltung aber Professoren, denen Freiheit von Lehre und Forschung garantiert ist, Gericht mit Gerichtsverwaltung aber Richtern, den Unabhängigkeit garantiert ist, Parlamente mit Parlamentsverwaltung aber Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Zur Parlamentsverwaltung zählen beispielsweise die wissenschaftlichen Dienste. Zumindest hat 2014 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die wissenschaftlichen Dienste zur Parlamentsverwaltung gehören und nicht zur freien Ausübung des Mandats.
Deine Fragen an den Landtag landen dort in der Parlamentsverwaltung und die hat nicht viel mit der Arbeit der Abgeordneten zu tun. Du kannst die Landtagsverwaltung nach ihrem Papierverbrauch fragen, nach den Ausschreibungen für Zugangssystem oder nach der Marke der Fahrstühle in ihrem Hause.
Mit Fragen zu Kliniken und Regelungen und Bedarfsschätzungen bist du eindeutig besser bei einem Ministerium aufgehoben. Ministerien sind eindeutig Behörden.

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