Kreis Neuwied Akteneinsicht vor Ort

Vermutlich ist das ein alter Hut, aber die Kreisverwaltung in Neuwied ist der Meinung, dass es bei VIG Anfragen genügt mitzuteilen, dass Verstöße vorlagen, aber nicht welche und ansonsten auf Akteneinsicht vor Ort zu verweisen. Gibt es hier Tipps wie für eine Herausgabe Argumentiert werden kann? Ich habe mal eine allgemeine Antwort mit Verweis auf §6 Absatz 1 Satz 2 VIG geschrieben. Gibt es hier in Rheinland Pfalz einschlägige Gerichtsurteile?

Ich habe das selbe Problem. Selbst Verweisung auf die Gesetzeslage interessiert die nicht. Hat jemand Tipps wie man hier weitermachen könnte?

Moin,

wenn du die Anfrage verlinken könntest, kann man sich das mal näher anschauen :slight_smile:

Hi,

ich Stelle Mal eine neue Anfrage, die letzte hatte ich in der Hoffnung sie reagieren nur auf FDS E-Mails so, außerhalb per Post gestellt.

Ich hatte kürzlich den selben Betrieb welcher oben verlinkt ist Mal angefragt, warte aber noch auf die Reaktion und würde dann über FDS den kompletten weg mit Widerspruch und ggf Klage gehen