ich habe bisher noch keine Anfragen gestellt und würde nun aber gerne loslegen.
Als Empfänger von o.g. Leistung hatte mich der “Kostenfaktor” bisher zögern lassen.
Nun habe ich hier (Gebühren/Kosten) gesehen, dass Kosten in Hamburg, für u.a. Empfänger ALG2, nicht anfallen.
Ist dies aktuell / korrekt ?
Sollte dies bei der Anfrage gleich dazugeschrieben werden ?
In Hamburg sind nach der Gebührenordnung folgende Gruppen nach § 3 von der Gebühr befreit:
Empfängerinnen und Empfänger der nachstehend genannten Leistungen:
1.1 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 852, 2094), zuletzt geändert am 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1167), in der jeweils geltenden Fassung,
1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2013 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3733), in der jeweils geltenden Fassung,
1.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch;
antragstellende Personen, deren Einkommen den einfachen Regelsatz gemäß § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) in der jeweils geltenden Fassung nicht übersteigt.
Sollte die Anfrage gebührenpflichtig sein, müsstest du deinen Bewilligungsbescheid als Nachweis für die Gebührenbefreiung nachweisen. Aus dem Bewilligungsbescheid sollte die Empfänger:innen, die Leistungsart (hier ALG II) und der Bewilligungszeitraum zu lesen sein. Den Rest wie Kundennummer, Kontoverbindung etc. kann geschwärzt werden.
– Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung/Erfahrung dazu –
Moin! In Hamburg sind Anfragen für ALG ll-Empfänger von Gebühren befreit (siehe Antwort von Kris).
Beim IFG sieht das aber schon anders aus. Der § 2 IFGGebV sieht eine eine Ermäßigung von maximal 50% vor (unter diesen Punkt könnte man Empfänger von Sozialleistungen wohl zählen) vor.
Dabei handelt es sich aber um eine “kann”-Vorschrift! Also Vorsicht beim Antrag stellen.
Wenn du eine Info bei einer bestimmten Behörde anfragen willst, schau dir die Behördeseite an bei FragDenStaat - da steht dabei, welches Land zuständig ist. Beste Grüße!