Kostenlosen Zugang zu https://www.blsdb.de

Es kann sein, dass ich mich irre.
Es geht um den Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel, einer Datenbank mit den Nährwerten vieler Lebensmittel. Die Datenbank enthält wichtige Informationen für Personen mit z.B. Diabetes, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Die Seite wird offenbar vom BMEL gehostet, und die Datenbank vom Max Rubner-Institut (MRI) gepflegt und weiterentwickelt.
Das VIG schreibt für diesen Fall in § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.v.M. § 7 VIG vor, dass ein Zugang Informationen bis zu 250 € kostenlos erteilt werden muss.
Auf meine Anfrage, die nun leider schon eine Weile her ist, wurde mir entweder ein kostenloser, zeitlich begrenzter Testzugang gewährt oder eine Lizenz für 100€ angeboten, was natürlich nicht kostenlos ist. Widerspricht das nicht dem VIG? Wäre es nicht im Interesse aller Bürger, diese Daten frei zugänglich zu machen?

Moin,

ohne die Anfrage zu verlinken, deine Argumentation und die der Behörde nachlesen zu können, ist eine Beantwortung kaum möglich.

Auch die Rechtsgrundlage passt nicht, es gibt keinen “§1 Absatz 1 Nr. 3” im (deutschen) VIG.
Du meinst sicher §2 Absatz 1 Nr. 3 VIG. Dieser besagt nur, dass das VIG auf diese Fragestellung Anwendung findet.

Ganz allgemein:
Die Datenbank wird vom BMEL und dem MRI hauptsächlich kommerziell an gewerbliche Abnehmer lizenziert, die damit Geld verdienen wollen. Insofern ist eine Lizenzgebühr erst mal durchaus gerechtfertigt. Als weitere Anwendergruppe werden laut BMEL Wissenschaftler des Bundes, der Länder und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union genannt, für diese ist der Zugang zur Förderung der Wissenschaft kostenfrei.

Alle anderen Kunden (die aus der Datenbank wirtschaftliche Vorteile ziehen könnten) zahlen einmalig 100€ Lizenzgebühr mit dauerhaftem Nutzungsrecht. Enthalten sind hier dann auch Updates für 2 Jahre, danach können die Lizenznehmer trotzdem weiter auf die Daten zugreifen, bekommen aber keine Aktualisierungen mehr angezeigt.

Das VIG kann nicht dazu genutzt werden, um das Abo-Modell zu umgehen.
Das VIG berechtigt dich aber, Einsicht in das Register zu nehmen, die hat dir das BMEL ja scheinbar auch kostenlos angeboten (und damit §7 Absatz 1 Satz 2 2. Hs. VIG) korrekt umgesetzt. Nach Ende des Testzeitraums stünde es dir ja frei, ggf. auch nach etwas Wartezeit, einen neuen Antrag nach dem VIG zu stellen. Ich sehe hier ohne weitere Kenntnis des Streitgegenstandes keine fehlerhafte Rechtsauslegung durch das BMEL.

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Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Information. Ich hatte das VIG da wohl falsch interpretiert.