Kostenlose UIG Anfragen an Gemeinden in NRW

Moin,

ich habe mich neulich mal mit den Kosten für UIG-Anfragen in NRW beschäftigt und dabei folgenden interessanten Passus in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) gefunden:

Ziffer 15c.2 Satz 1:

“Soweit den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei sonstigen Auskünften und der Herausgabe von Duplikaten mit umfangreichem und erheblichem Vorbereitungsaufwand Ausfälle entstehen, können diese eine Gebühr von bis zu Euro 500 erheben, es sei denn, es stehen im Einzelplan 10 Kapitel 10 020 Titel 633 00 des Landeshaushalts Haushaltsmittel zum Ausgleich des Verzichts auf diese Gebührenerhebung zur Verfügung.”

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=46386

Auf Nachfrage habe ich vom Umweltministerium NRW jetzt erfahren, dass die Mittel regelmäßig nicht ausgeschöpft werden - auch dieses Jahr sind noch 4900 Euro übrig. Das heißt, dass man Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW darauf verweisen kann, dass sie sich ihre Gebühren vom Ministerium holen sollen und die Anfrage von einen selbst damit kostenlos ist :slight_smile:

Frohes Anfragen! Und don’t spend it all in one place :wink:

Ein weiterer Weg zu kostenlosen UIG-Anfragen in NRW, nicht nur bei Gemeinden, ist über im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) eingetragene Vereine, und zwar über diese Normenkette:

§ 5 Abs. 4 UIG NRW: SGV Inhalt : Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) | RECHT.NRW.DE

§ 2 Abs. 1 GebG NRW: SGV § 2 (Fn 10) Gebührenordnungen | RECHT.NRW.DE

§ 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW): SGV Inhalt : Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW) | RECHT.NRW.DE

Ziffer 15c.2 des Gebührentarifs: Tarifstelle 15b bis 15k.1

Satz 5 nimmt dort nach dem UmwRG eingetragene Vereine von Gebühren aus :slight_smile:

Wenn ihr also mal irgendwo sehr viele Umweltinformationen anfragt, dann die Behörde hohe Gebühren ankündigt, könntet ihr einen Verein eures Vertrauens aus der Liste fragen, ob er die gleiche Anfrage nochmal stellen könnte…

Und wisst ihr zufällig, ob es in anderen Bundesländern und UIGs ähnliche Tricks gibt? :upside_down_face:

LG
Jannis

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Nach EU-Recht ist die Akteneinsicht zu Umweltinformationen kostenfrei. Jedoch kann die Vorbereitung dazu kostenpflichtig sein. In Hamburg ist es beispielsweise nach Anlage 1 Nummer 9.5.2 so, dass die Akteneinsicht und die dazugehörigen Vorbereitungsmaßnahmen kostenfrei sind. Daher sollten darüber kostenfreie Anfragen möglich sein. Jedoch müsste vor Ort die amtlichen Informationen selbst “kopiert” werden oder pro kopierte Seite eine Pauschale bezahlt werden.

Unter 9.4 ist eine Ermäßigung für Umweltvereine und nach 9.5.3 sind bestimmte Umweltdaten kostenfrei.

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Not gonna lie. Das ist ziemlich geil :smiley:

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