Kosten für Schwärzungen

Moin zusammen

ich habe in dem Verfahren gesehen, dass sich der Widerspruch zu den Kosten auf die Ablehnung bezieht.
Generell würden die Kosten ja immer durch die Teil-Ablehnung entstehen. Damit dürfte dann eigentlich immer die Gebühr auf Null fallen? Gibt es dazu Rechtsprechung oder ist dies Neuland?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage verstehe, aber: Die Gebühren sind durch die Schwärzungen entstanden. Da wir die Rechtmäßigkeit der Schwärzungen anzweifeln, greifen wir auch die Gebühren mit an.

2 „Gefällt mir“

Ja, dies macht Sinn

Bislang habe ich diese Argumentation aber noch nirgendwo gesehen. Die Schwärzungen wurden meines Wissens immer mit als Teil der Prüfung gesehen. Gut, wenn man dies mal aufgreift … irgendwann wird es dann keine Gebühren vielleicht mehr geben.

1 „Gefällt mir“

Also ich habe mir dies noch einmal genauer angeschaut.

Wenn man es genau nimmt, dürften damit für die Zukunft die Kostendebatten der Vergangenheit angehören. Der Bearbeitungsaufwand bezieht sich ausschließlich auf Schwärzungen und damit Ablehnungen, die zwar nicht lt. Gesetzestext, aber Begründung kostenfrei zu stellen sind.

1 „Gefällt mir“