Kosten durch massenhafte Anfrage einzelner Seiten umgehen

Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Ich frage bei einer Behörde nach einem Dokument, diese antwortet daraufhin, dass
Teile davon geschwärzt werden müssten und dies den zeitlichen Aufwand von 30 Minuten
überschreiten könnte.
Jetzt hätte ich die Idee erst das Inhaltsverzeichniss anzufordern und danach jede einzelne Seite
als eigene IFG-Anfrage zu stellen. Somit sollte sich doch der Aufwand jeder einzelne Anfrage unter
den 30 Minuten liegen, oder?

  • Hat mit solch einem Vorgehen schon jemand Erfahrung sammeln dürfen?
  • Wie verhält sich da FragDenStaat wenn man da automatisiert zig Anfragen rausschickt? Evtl. die Anfragen außerhalb von FragDenStaat stellen und dann zusammenführen und auf Fragdenstaat hochladen?
  • Gibts irgendwo einen Paragraphen, dass gleichzeitig laufende Anfragen bei einer Behörde als eine Ganze betrachtet werden können?

Vielen Dank.

Hi und willkommen im Forum!

Die Behörde wird die Anfragen zusammenzählen. Da sehen deine Chancen eher schlecht aus.

habe tatsächlich in den letzten Tagen über etwas ähnliches nachgedacht, bei mir geht es um diese Anfrage. Die Idee war, die Übersichtsliste zu bekommen und dann zur Not jedes einzelne Dokument (oder wie viele auch immer gehen) durch andere Personen anfragen zu lassen - so macht FragDenStaat das ja auch gelegentlich.
Ich hatte überlegt, dann die Liste in ein Pad zu übertragen, wo dann die teilnehmenden Personen hinter die von ihnen angefragten Dokumente den Link zur jeweiligen Anfrage reinkopieren können. Sieht da jemand Probleme?

@helloworld , einen Anfrager hast du in mir sicher :wink:

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Meiner Meinung nach ist das relativ simpel:

Wenn viele (verschiedene) Personen die Dokumente einzeln, anfragen könnte es gebührenfrei bleiben.

Wenn aber die gleiche Person die einzelnen Dokumente anfragt, wird die Behörde das ganze vermutlich zusammenfassen (und Gebühren verlangen).

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@JannisK bei mir geht es um das Auslösekonzept zum Warntag 2022. Das mit einem öffentlichen Pad ist eine gute Idee, weiss nicht wie die angefragte Behörde reagiert sobald diese davon erfährt, aber ausprobieren wird helfen
@juliankpf das denke ich mir auch… evtl. je Person, immer erst eine Anfrage stellen, sobald die vorherige abgeschlossen ist. Sofern man das Blabla drinnen lässt, dass man bei Kosten zuerst informiert werden möchte, sollte es m. M. nach zu keinen unerwarteten Kosten kommen können.

Ich hab mal eine Art Vorlage für meine Anfrage erstellt, daraus kann man mit einem Klick sich die fertige Anfrage zusammenbauen und direkt absenden.

Damit läufst du wiederum Gefahr das die Anfrage direkt als rechtsmissbräuchlich abgelehnt wird.

Achtung: Diese Passage ist zwar eine nette Idee, aber immer noch rechtlich eher schwierig. Es wurde bis heute nicht geklärt ob ein Antrag unter Voraussetzungen (so wie in dem Fall) überhaupt so möglich ist. Darauf kann man sich NIE hundertprozentig verlassen.

wow, wie hast du denn das Pad mit den generierten Vorlagen erstellt? Das ist ja sehr elegant! Kann das jede:r irgendwo über FDS oder muss man da mehr für können?

und wegen der Kosten: Ich würde vorschlagen, eine Seite anzufragen um zu sehen obs klappt und sicherzugehen, dass du keine Kosten bekommst, und dann alle anderen Seiten direkt anfragen lassen (nicht unbedingt nacheinander, sondern alle gleichzeitig). Wenn die Behörde dann mit Kosten kommen will (die ja in Grenzen in ihrem Ermessen liegen) kann man argumentieren, dass wegen Selbstbindung der Behörde eine Ermessenreduzierung auf null vorliegt, das heißt sie dürfen keine Gebühren verlangen, weil das ja eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung wäre). Dass die Behörde dann halt sehr viele Anfragen beantworten muss, rechtfertigt ja nicht im Einzelfall die Erhebung von Gebühren. So würde ich das machen… :slight_smile:

Ich baue da eine Url gemäß der Beschreibung hier zusammen. Das mit FragDenStaat-Plus braucht man nicht.

@JannisK Ok, da musste ich erst mal googlen :upside_down_face: - das heisst Du würdest argumentieren, dass wenn Behörden eine Seite umsonst verschicken, ich mit mehreren einzelnen Anfragen, auch wenn ich sie gleichzeitig verschicken würde, jede einzelne Anfrage für sich betrachtet wird und die Behörde das ‘einfach so’ hinnimmt?
Also wenn das nicht rechtsmissbräuchlich ist, weiss ich auch nicht :sweat_smile:
Wobei wenn ich das lese:

Die Ablehnung eines Informationszugangsantrags wegen Rechtsmissbrauchs müsse sich aber wegen des grundrechtlichen Schutzes der Informationsfreiheit auf Extremfälle beschränken. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Ein missbräuchliches Informationsbegehren ist demnach nur anzunehmen, wenn positiv festgestellt wird, dass es einem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information geht.

Dann ist man da fein raus, wenn ich mich schon im Forum informiere, wie ich am kostengünstigsten an Informationen komme, kann man ja nicht argumentieren, dass es mir in Wirklichkeit nicht um die begehrten Informationen geht.

huii das sieht kompliziert aus, da muss ich mich mal näher mit beschäftigen… danke jedenfalls!

Und nein, da muss ich mich nochmal klarer ausdrücken:
Ich meine, wenn die Behörde dir eine Seite ohne Gebühren schickt muss sie auch allen anderen Personen, die anfragen, eine Seite ohne Gebühren schicken, weil sie die sonst ungleich behandelt. Wenn du alle Seiten einzeln anfragst dann kann die Behörde das ja zusammenfassen und dann wiederum Gebühren verlangen. Das soll nur sicherstellen, dass die Behörde dann nicht von den anderen Anfragestellenden Gebühren verlangt, aber die anderen Anfragestellenden brauchst du trotzdem :slight_smile:

Tatsächlich hat FragDenStaat sogar bereits ein Portal für eine Anfrage zur Verfügung gestellt, sodass jede einzelne Seite eines Lärmschutzgutachtens eine andere Person anfragen kann. Hilft natürlich auch, dass nicht 10 Personen gleichzeitig die gleiche Seite anfragen.

Da die Anfrage mit Kosten verbunden sein sollte, habe ich eine Einzelseite angefordert und diese gebührenfrei erhalten. Zwölfte Seite Lärmgutachten Bergisch-Gladbacher-Straße - FragDenStaat

Am Ende hat die Stadt Köln dann doch die begehrte Information gebührenfrei und vollständig zur Verfügung gestellt.

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Leitsatz 2: Der Einwand rechtsmissbräuchlicher Antragstellung ist im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nur zu bejahen, wenn positiv festgestellt wird, dass es dem Antragsteller in Wirklichkeit nicht um die begehrte Information geht.

  • Urteil vom 24.11.2020 - BVerwG 10 C 12.19

https://www.bverwg.de/241120U10C12.19.0

Solange ein Informationsbegehren dieses allgemeine Ziel zumindest auch verfolgt, kann es nicht unter Verweis auf zugleich verfolgte Nebenzwecke abgelehnt werden.

Solange der Anspruchsteller an der begehrten Information interessiert ist, ist sein Antrag nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil er damit zugleich sachfremde Zwecke verfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der sachfremde Zweck überwiegen sollte; auf eine Abwägung kommt es nicht an.

Zum anderen braucht der Anspruchsteller sein Informationsinteresse nicht darzulegen; es wird vom Gesetz vermutet. Will die in Anspruch genommene Behörde den Antrag wegen Rechtsmissbrauchs ablehnen, so ist es an ihr, gegen diese Vermutung den Beweis des Gegenteils zu führen.

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Die Mini-Kampagne hab ich damals leider verpasst. Sonst hätte ich gerne mitgemacht. Für solche Aktionen liebe ich FdS :smiley:

@helloworld Wenn du hier einen Post mit der Übersicht über das Dokument und den noch fehlenden Seiten teilst, frage ich gerne eine davon an!

Mittlerweile habe ich das Inhaltsverzeichnis erhalten.
Hier gibt es die Übersicht über die ausstehenden Seiten des Dokuments und den Links zu den einzelnen Anfragen.

Zehn Seiten und die sollen nicht innerhalb von 30 Minuten zu schwärzen sein, ist klar :smiley:

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Sehr cooles Tool! Ich hab Seite 4 angefragt.

Seite 5 ist ebenfalls bestellt!

Seite 6 angefragt, bin aber scheinbar zu doof den Link einzufügen:

Seite 8 habe ich mal angefragt…
Was ist eigentlich wenn eine Person unter verschiedenen Pseudonymen Anfragen stellt?

Ich bezweifle das die Behörde eine anonyme Antragstellung zulässt.

Zwar nicht konkret nach Dokumenten gefragt, also formal nicht korrekt, aber die Behörde wusste welche Dokumente ich meinte: Auflistung der stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg - FragDenStaat
Ging auch anonym.
Wenn die Behörde die Informationen nicht herausgeben möchte pocht sie meist auf einen Namen.
Müsste ich mal testen. Mit einem Zweitaccount vielleicht…

Bundesbehörde =! Landesbehörde. Bitte nicht verwechseln.