Kontrollberichte zu Betriebsprüfungen, wenn Standorte geheim sind möglich? -Zivile Notreserve, Bundesreserve Getreide etc

Kann man Anfragen zu Einsichtnahme in Kontrollberichten zu den lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bei Standorten anfragen, die offiziell geheim sind? (bzw. auf welche Grundlagen könnte man sich berufen)

Bsp.:

  • Standorte der Bundesreserve Getreide

(Bundesreserve Getreide – Wikipedia)

  • Standorte der Zivilen Notreserve

Danke…

Prinzipiell sehe ich hier zwei Hürden:

  1. Findet das VIG überhaupt Anwendung? Im weitesten Sinne würde ich sagen ja, da die Lebensmittel irgendwann bei Verbrauchern landen, sei es nun durch eine Nutzung der Reserven oder den regelmäßigen Verkauf (z. B. an die Nahrungsmittelindustrie).

  2. Der Antrag muss nach § 4 Abs. 1 S. 2 VIG „hinreichend bestimmt“ sein. Dafür bräuchtest du jedoch die Standorte, oder müsstest zumindest das Gebiet geographisch eingrenzen können. Ich weiß jedoch nicht, ob sich die Behörden auch quer stellen, indirekte Infos herauszugeben. So könnte dabei ja beispielsweise öffentlich werden, dass im Hochsauerlandkreis fünf Standorte kontrolliert wurden, bestenfalls noch mit dem Mangel „einzelne Weizenkörner weisen Schimmelspuren auf“ (Beispiel!). Damit würde implizit der ungefähre Standort einer Weizenreserve veröffentlicht werden.

Ich denke daher, dass die Behörden solche Anfragen ablehnen werden, oder dir nur geschwärzte Seiten zuschicken.