Kontrollbericht zu DB Fernverkehr AG

Hat jemand eine Idee, was ich bezogen auf meine Anfrage an die Stadt Frankfurt zur DB Fernverkehr AG machen kann?

https://fragdenstaat.de/a/58303

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Ich weiß nicht, wie sinnig es ist, aber vielleicht bringt es etwas bei der Behörde anzurufen. Dann kann man auch direkt druck machen. Man könnte aber auch beim LfDI nachfragen, wie es dort aussieht.

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Die Anfrage ist leider etwas wirr:

  • warum sollte ‘DB Fernverkehr AG’ eine Lebensmittelüberprüfung brauchen? (wenn dann bitte genauer: z.B. die Mitarbeiter-Kantine)
  • das Ministerium ist (wie in der Antwort erklärt) nicht der richtige Ansprechpartner
  • offenbar wurde hier wild aus „Topf Secret“-Anfragen Texte rauskopiert und eine eigene Anfrage formuliert. Das ist nicht gut. Bitte einfach die „Topf Secret“-App direkt benutzen, dann wird auch die richtige Behörde und Gesetz ausgewählt. Wenn der Betrieb nicht vorhanden ist, kann man ihn dort auch anlegen.

Der LfDI in Hessen ist bei der Vermittlung von VIG-Anträgen auch leider nicht zuständig (und auch sonst etwas unkooperativ). Daher wird das auch nicht viel bringen.

Aber ja, rufen Sie doch mal in der Behörde an.

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Die DB Fernverkehr ist die Betreiberin der Bordbistros der DB im Fernverkehr. Wüsstest du sonst wer die Kontrollbehörde für Bordbistros ist?

Das war mir klar, aber das BMJV meinte ich sollte mich mal an die wenden; auch beim BMJV war ich der Meinung das die mir nicht helfen können aber auch auf die ist das EBA gekommen; die sind ja auch Trinkwasserbehörde i.S.d. § 72 IfSG, da fand ich es liegt nahe dass die auch Lebensmittelüberwachungsbehörde sind.

Aus das ist richtig. Die DB Fernverkehr habe ich leider nicht in der App gefunden gehabt; ich gelobe Besserung.

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Hey, kein Problem. Die App könnte auch nutzerfreundlicher sein. Und die Fragestellung, wer die Bord-Bistros kontrolliert ist tatsächlich schwierig, allein logistisch. Vielleicht fragst du mal die Bahn direkt?

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Ich hab grade mal dem Kundendialog der Bahn angeschrieben. Ich halte euch auf dem laufenden :smiley:

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Hab ich gemacht die Bahn ist auch der Meinung, dass die Stadt Frankfurt für Sie zuständig ist:

Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Da sich der Sitz der DB Fernverkehr AG in Frankfurt am Main befindet, ist das Veterinärmedizinische Aufsichtsamt der Stadt Frankfurt /Main zuständig.

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Ich leite das mal an unsere Experten bei foodwatch weiter.

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Ich habe da gestern Abend auch noch einmal mit einem Kollegen drüber gesprochen - ich gehe ja ganz klar auf die falschen Partys -, der meinte zumindest in NRW - da komm ich her - wäre Lebensmittelüberwachung eine Kommunalaufgabe die nach Weisung wahrgenommen würde (§ 1 LFBRVG-NRW). Entsprechend wäre die Fachaufsichtsbehörde zumindest für NRW wohl zentral das LANUV in Recklinghausen.

Ich hab jetzt grade auch noch mal in Hessen nachgeschaut sieht dort ähnlich aus (§ 2 VLVollzG [Hessen]) vermutlich wäre jetzt das Regierungspräsidium in Darmstadt (?) zuständig. Ich hatte die Anfrage ja ursprünglich an das HMUKLV gestellt ich hab mich jetzt mal bei der “obersten Fachaufsichtsbehörde” über die Stadt Frankfurt beschwert.

Ich freute mich aber auch zu hören, was die Fachmenschen bei foodwatch sagen.

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@stefan @chrisbjw
Gibt’s hierzu eigentlich Neuigkeiten?

Leider gibt es einige Behörden, die mit meinen Topf Secret-Anfragen trotz der für uns Anfragesteller positiven Rechtsprechung noch immer nicht gut umgehen. Daher möchte ich einige Fachaufsichtsbeschwerden verschicken. Leider ist es recht mühsam, für alle Bundesländer herauszufinden, wer die zuständige Fachaufsichtsbehörde ist :pensive:

Kennt zufällig jemand eine Liste? :sweat_smile:

Warum denkst du, dass das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen die Fachaufsicht innehat? § 2 S. 2 Nr. 1 VLEVollzG bezieht sich auf ein Europäisches Schnellwarnsystem, nicht auf das VIG. Ich denke daher, dass die Fachaufsicht nach Satz 1 bei den Regierungspräsidien liegt, weil das VIG in den Bereich der Lebensmittelüberwachung (§ 1 Abs. 1 VLEVollzG) fallen dürfte. Oder verstehe ich das falsch? Ich bin mir unsicher, weil das VIG ja nicht die Lebensmittelüberwachung selbst regelt…

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WIssensfrage zum Hessischen Landesrecht :thinking: (Ich bin aus NRW): Frankfurt liegt doch im Regierungsbezirk Darmstadt. Ist das damit nicht damit das zuständige Regierungspräsidium?

§ 2 Satz 1 VLEVollzG bezieht sich doch auch auf § 1 Absatz 1 VLEVollzG und damit auf den “Vollzug der Vorschriften auf den Gebieten […] der Lebensmittelüberwachung”.

Ich bin aus aus Bochum, das liegt hier im Reg.-Bez. Arnsberg damit ist hier Arnsberg die für mich zuständige Bezirksregierung, außer bei gefühlt der 80 % der Fälle wo wir hier in NRW eine Bezirksregierung zentral für zuständig erklärt haben: z. B. Arnsberg ist für NRW das Bergamt egal ob in Aachen oder Borken :woozy_face:

In meinem Fall bin mittlerweile einen Schritt weiter und im Widerspruchsverfahren.

Ach, so war das gemeint! Dann meinten wir beide dasselbe :+1:

Viel Erfolg! Die Behörden scheinen es in diesem Fall nicht gut mit dir zu meinen.

Hallo,

was hier vielleicht interessant sein kann: Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs dürfen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit kostenfrei in den Fernzügen der DB AG mitfahren. Der Zug ist nach Beenden der Kontrolltätigkeit am nächsten planmäßigen Verkehrshalt zu verlassen, ansonsten ist eine Fahrkarte (zum Bordpreis) erforderlich.

Fragt nach folgenden Angaben:

  • Datum und Uhrzeit der Kontrolle
  • Wie erfolgte die Kontrolle? (Kontrolleur ist in Frankfurt am Main Hbf eingestiegen und hat ab dort bis Fulda kontrolliert, hat danach den Zug wieder verlassen)
  • Zugnummer(n) während der Kontrolle (bspw. 598)
  • Relation (bspw. Basel Bad Bf - Berlin Ostbahnhof)
  • UIC-Wagennummer des Speisewagen / Bordrestaurants (bspw.
  • falls bspw. IC 2 Südwest, fragt nach UIC-Wagennummern, in denen sich die Aufbewahrungsmöglichkeiten für Getränke & Essen befinden
  • Nummern der Galleys sind auch interessant

Bei ausländischem Wagenmaterial können Identifizierungsmerkmale abweichen, bspw. gibt es nicht immer Galleys. Auch kann es sein, dass die deutschen Behörden dort nicht zuständig sind (ich kenne mich mit dem Lebensmittelrecht nicht gut aus), da bspw. das Restaurant im ÖBB-Wagenmaterial von einer ÖBB-Tochtergesellschaft betrieben wird.

Wichtig: Auch im Ausland wird das DB Bordrestaurant von DB-Personal betrieben, bspw. auf der ICE-Relation von Basel SBB nach Zürich oder Chur.

LG

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Danke für den Hinweis.

Werde ich entsprechend Nachschärfen.

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