Kontrollbericht von Inhaber*In statt Amt

Ich habe einen netten Brief von der Inhaberin eines Supermarkts bekommen, zusammen mit zwei Kontrollberichten.
Darf ich die dann trotzdem veröffentlichen?

Was war denn die originale IFG Anfrage ?

Ja, war es.

Du könntest schlicht lügen und behaupten, dass du nichts erhalten hast :slight_smile: Die Behörde kann es ja nun nicht nachweisen, weil sie faulerweise nichts versendet hat…

Gestern kam nun der Brief vom Amt, dass mein Antrag abgelehnt wird, da ich die gewünschte Information vom Betriebsinhaber erhalten habe.

Jetzt weiß ich immernoch nicht, ob ich die Berichte veröffentlichen darf?

Da jeder andere auch die IFG Anfrage stellen kann und an die Informationen kommt sind es keine vertraulichen Daten. Weiterhin ist ja das Ziel von TopfSecret die Informationen zugänglich zu machen. Du kannst die Briefe auch hochladen und private Daten schwärzen.

Woher solltest du denn wissen, ob das auch die originalen, unredigierten/unveränderten Unterlagen sind, die beim Amt vorliegen? Du hast nach Unterlagen gefragt, die beim Amt vorliegen und nicht nach dem Privatarchiv der Inhaberin, oder?
Und das Amt kann es im übrigen auch nicht wissen, oder haben die den Brief mit Anhängen vorher gegengelesen?