Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. 
Wie die Behörde, sagt. In § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG steht folgendes:
Berührt der Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6, soll er begründet werden und für die Anhörung nach § 8 Absatz 1 die Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die geschützte Person weitergegeben werden dürfen.
Also doch, in dem Fall schon.
Das ist durchaus so üblich, immerhin sind hier personenbezogene Daten Dritter betroffen und die Behörde muss heraus finden, ob deine Interessen zur Herausgabe höher wiegen als die der betroffenen Personen.
Ist eine sinnvolle datenschutzrechtliche Regelung.
Genau. Öffentliches Interesse ist immer gut. Am Besten mit mehreren Nachrichtenartikeln beweisen, dann ist das klar.
Generell kannst du allerdings auch die personenbezogenen Daten schwärzen lassen, wenn dir das ausreicht.
Hinweis: Personen im öffentlichen Interesse (Minister etc.) müssen meist nicht geschwärzt werden, das Datenschutzinteresse steht dahinter meist zurück.
Dies steht übrigens auch direkt im nächsten Satz des zitierten Absatzes im LIFG:
Gibt die antragstellende Person keine Erklärung über ihr Interesse an personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ab, sollen Namen von natürlichen Personen geschwärzt werden.
Kannst also dich darauf berufen und bspw. sagen:
Gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 LIFG erlaube ich Ihnen die Schwärzung personenbezogener Daten, sofern sie nicht Personen des öffentlichen Interesses (bspw. [hier evt. konkrete Namen einfügen, um klar zu stellen, wen du meinst]) betreffen.
Nun zu den Kosten.
Tatsächlich geht das. Einfach ein “Problem berichten” und die FragDenStaat Mods können ein Crowdfunding-Feature einschalten.
Du musst dann aber natürlich auch die Werbetrommel rühren und das Geld irgendwie zusammen bekommen.
(Evt. mag FragDenStaat das auch erst machen, wenn du von der Behörde eine genaue Summe genannt bekommst, oder evt. schon einen Bescheid – das Geld müsstest du dann vorher auslegen. Zur Not hier nochmal genau nachfragen.)
Nicht vergessen aber, die Behörde schreibt “bis zu 500 Euro”. Das ist also der Maximalpreis, meist aus einer Gebührenordnung entnommen, der wird also nicht unbedingt eintreten.
Realistischer ist hier der Mindestpreis von 200€.
Aber auch das ist ziemlich hoch.
Ich würde aber zunächst versuchen die Kosten zu verringern. Das ist etwas Verhandlungssache.
Anbei sind bei solchen Kosten immer ein paar Strategien wie diese mgl.:
- Du versuchst darzustellen, dass die Kosten für den Umfang überzogen sind. (aka “Es sind nur 5 Dokumente. Dies ist eine einfache Anfrage und somit kostenlos.” – kopiere ruhig die Texte aus der FdS Vorlage nochmal.) Hierfür benötigst du aber Argumente, insbesondere wäre gut zu wissen, wie die Kosten aufgestellt werden.
- Du versuchst den Umfang zu reduzieren. Dies ist meist hilfreich, bspw. wenn du nur bestimmte Teile willst. Insbesondere ein Telefonat kann hier auch sehr hilfreich sein. (Mitschreiben dabei würde ich aber empfehlen.)
- Teilweise erlauben Gesetze die Reduktion wenn man Transferleistungen bezieht. In deinem Bundesland konnte ich keien Gebührenordnung finden, aber man kann auch immer an die Billigkeit der Behörde appellieren.
- Evt. wäre es auch mgl. durch Vermittlung vom LfDI die Kosten zu senken oder natürlich nach dem Bescheid Klage einzureichen. Im letztere Fall müsstest du die Kosten natürlich ebenfalls auslegen und die Prozesskosten kommen noch dazu. Beides würde ich also eher als letzte Mglk. nehmen, wobei eien Vermittlung eigentlich nie schadet, aber du musst begründen können, warum die Kosten zu hoch sind.
In deinem Fall war die Behörde sehr ungenau. Lass dir doch bspw. zunächst einmal genau aufschlüsseln und erklären, bspw. für welchen Punkt deiner Anfrage welche Gebühr verlangt wird.
Und welche Kostenstelle (meist gibt es eine Gebührenordnung?) für deine Kosten auftritt.
Oder du fragst generell nach einer Aufschlüsselung und deutest an, dass die Kosten zu hoch sind deiner Meinung nach.
Wichtig wäre noch, dass du eindeutig formulierst/klar stellst, dass du der Kostenerhebung noch nicht zustimmst, (den Antrag aber auch nicht zurück ziehst). Sonst könnte die Behörde dies so interpretieren, dass du den Antrag bearbeitet haben möchtest und dir dann einen Gebührenbescheid zustellen.
Generell bei FdS: Es hilft mal auf andere Anfragen zu schauen, wie es dort gelöst wurde.
Bspw. hätte ich hier – zugegeben, einen nicht sehr erfolgreichen Fall – bei dem die Behörde etwas weniger Gebühren fordern wollte: Satzung Gefangeneninteressenvertretung - FragDenStaat
(Nur natürlich aufpassen, je nach Bundesland sind die gesetzlichen Regelungen unterschiedlich.)
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch Fragen hast, zögere nicht auf diesen Beitrag zu antworten. Andere Mitglieder dieses Forums (oder ich) werden dir helfen, diese zu klären.
Wenn dir diese Antwort weitergeholfen hat, kannst du ihr ein Herz geben. Wenn sie dein Problem gelöst hat, kannst du sie mit dem Häkchen als “richtige Antwort” markieren.
Ein kleiner Tipp: Wenn dir eine Antwort weitergeholfen hat, kannst du sie gerne mit dem Herzsymbol „liken”. Wenn sie dein Problem gelöst hat, kannst du sie mit dem Häkchen außerdem als „richtige Antwort” markieren.