Kommunales Rechtsamt verweigert die Auskunft

Nach meiner Anfrage zum Glasfaserausbau wurde inhaltlich nicht geantwortet. Über FragDenStaat angefragt, telte die zuständige städtische Abteilung (Amt für Verkehr) mit, das es erst das Rechtsamt der Stadt anfragen würde. Das Rechtsamt hat offensichtlich ein Mitteilung geschickt die das Amt für Verkehr dazu gebracht hat, Informationen - immer noch unvollständig - zu erteilen.

Daraufhin habe ich das Rechtsamt angefragt welche Information (die mail-Anfrage und die mail- Antwort) es dem Amt für Verkehr gegeben hat, das nunmehr zumindest teilweise Informationen herausgegeben werden.

Diese Information wurde aber mit dem Hinweis auf IFG NRW §7 Abs. 2 (innerbehördliche Meinungsbildung) verweigert.

Es ist ein Ablehnungsbescheid des Rechtsamtes ergangen, gegen den mit einer Frist von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht werden kann.

Meiner Recherche nach ist die innerbehördlich Meinungsbildung zwar in Grenzen geschützt, nicht jedoch das Ergebnis. Und dieses ist offensichtlich mitgeteilt worden.
Sollte das rechtens sein, könnte im Prinzip jede Information unter Hinweis auf IFG NRW §7 verweigert werden, sofern nur eine innerbehördliche mail-Kommunikation stattgefunden hat.

Meine Frage, hat jemand Erfahrung mit einer Klageerhebung beim Verwaltungsgericht ?