Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht

1. Informationsfreiheitssatzungen a uf der Basis de r §§ 80 – 89 H essisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (H DSIG ) :

  • Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf
  • Städte und Gemeinden Bad Soden a. Ts., Darmstadt, Kassel, Neu-Isenburg, Offenbach, Wiesbaden

2. Ältere Infofreiheitssatzungen (vor Inkrafttreten des HDSIG beschlossen, aber noch immer in Kraft):

  • Landkreis Waldeck-Frankenberg
  • Städte und Gemeinden Alsfeld, Maintal

3. Entwürfe von Informationsfreiheitssatzungen , die derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratung sind:

  • Landkreis Offenbach
  • Städte und Gemeinden Frankfurt, Kronberg, Wehrheim

4. Informationen zu allen genannten kommunalen Gebietskörperschaften bzw. deren Informationsfreiheitssatzungen hier: Kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen – eine Übersicht – dieDatenschützer Rhein Main

5. Die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein Main hat einen Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung erarbeitet. Dieser Entwurf geht über die restriktiven Regelungen in den §§ 80 – 89 HDSIG hinaus und nimmt Anregungen aus anderen Landesgesetzen zur Informationsfreiheit und Transparenz von staatlichem und Verwaltungshandeln auf. Der Text ist hier zu finden: https://ddrm.de/wp-content/uploads/Mustersatzung-Transparenz-Informationsfreiheit-2019-12-final.pdf

6. Sollten den Leser*innen dieses Beitrag weitere kommunale Informationsfreiheitssatzungen bekannt sein, bitten wir um entsprechende Information in diesem Forum bzw an die Mailadresse kontakt [at] ddrm [.] de.