Können auch Informationen nur mit Innenwirkung angefordert werden

Können nur Informationen mit Außen- oder auch mit Innenwirkung (z.B. Organisationsdaten) angefordert werden?

Konkreter:
Eine Behörde benennt Ihren Mitarbeitern auf einem Informationsweg, nennen wir ihn „Neuigkeiten“, welche neuen Weisungen wo im Intranet gespeichert sind und zur Kenntnis genommen werden müssen. Dabei wird auf dem Informationsweg kurz und bündig der Inhalt der Weisung genannt und auch die Bezeichnung der verschickenden Organisationseinheit.

Person A geht davon aus, dass weitere Kommunikaitonswege bestehen müssen, weil auf dem bekannten Weg nicht alle Aufgabenbereiche der Gesamtbehörde abgedeckt werden. Die Behörder verneint dies.

Kann Person A eine

  • Aufgabenbeschreibung dieser Organisationseinheit
    und
  • Tätigkeitsbeschreibung der Mitarbeitergruppe, die dort beschäftigt ist

anfordern bzw. sind diese vom Informationsfreiheitsgesetz des Bundes abgedeckt?

Person A geht davon aus, dass in der Aufgabenbeschreibung auch die Betreuung/Pflege anderer Informationswege genannt wird.

Moin,

ja, auch Informationen mit Innenwirkung können angefragt werden, weil das grundsätzlich auch “amtliche Informationen” sind (§ 2 Nr. 1 IFG, gilt ebenso in den Bundesländern). Allerdings muss dir die Behörde nicht auf offene Fragen antworten (“Welche Tätigkeiten übernimmt diese Gruppe?”), wenn es kein Dokument gibt, in dem das drinsteht - du kannst aber um “Dokumente, aus denen sich die Tätigkeit der Gruppe XY” bitten, da wird es dann schon irgendwas geben :slight_smile:

2 „Gefällt mir“

Tja, das ist tatsächlich eine sehr spannende Frage.

Zuletzt habe ich vom BAFA auch eine Ablehnung bekommen zu einem Antrag, da die Unterlagen lt. Bundesamt keine “amtlichen Informationen” sind - Unterlagen zu Umbenennung - FragDenStaat.

Das BAFA hat dazu u. a. ausgeführt:

Maßgebend für die Feststellung der Amtlichkeit einer Information 1.S.v. $ 2 Nr. 1 IFG ist die
Zweckbestimmung. Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung hiernach, wenn sie die Behörde
bzw. eine sonstige informationspflichtige Stelle betrifft, oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit
angefallen ist, oder in anderer Weise im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht
(Schoch, IFG (2. Aufl., 2016), $2 Rn.50).

1 „Gefällt mir“

Danke für die Mitteilungen. Dann bin ich mal gespannt. Also mir ist die Organisation bekannt, die meines Erachtens ohne konkrete Beschreibung kaum arbeiten kann. Mit der Tätigkeitsbeschreibung könnte es eng werden.
Aber ich werde es probieren.
Danke.

1 „Gefällt mir“