Kölner Stadtplanungsamt lehnt IFG-Anfrage ab
Meine IFG-Anfrage an das Stadtplanungsamt Köln wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass es sich um ein laufendes Bebauungsplanverfahren handle und dass Teile der angefragten Informationen im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans bereits ausgelegt waren. Das Amt argumentiert, dass das Baurecht hier vor dem Informationsfreiheitsgesetz stehe.
Bei dem Bebauungsplanverfahren geht es um die Errichtung einer Wasserskianlage und eines Naturbadestrandes in einer ehemaligen privaten Kiesgrube im Kölner Osten.
Angefragt hatte ich:
- Den gesamten behördlichen Schriftverkehr mit dem Vorhabenträger des Bebauungsplan-Entwurfs
- Die Artenschutzprüfung, Stufe I
- Die vertiefende Artenschutzprüfung, Stufe II
- Die Namen, bzw. Firmennamen der in Aussicht stehenden Betreiber der geplanten Wasserskianlage und des Naturbadestrandes
Ob die Artenschutzprüfungen während der Offenlegung des Bebauungsplans tatsächlich einzusehen waren, weiß ich leider nicht. In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf, die während der Offenlegung online verfügbar war, werden die Ergebnisse der Artenschutzprüfungen nur zusammengefasst und auszugsweise zitiert.
Der gesamte behördliche Schriftverkehr war auch während der Offenlegung sicherlich nicht einsehbar.
Weiteres Vorgehen
Weil ich bezweifle, dass die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Bebauungsplans sich nachteilig auf mein Ersuchen im Rahmen des IFG auswirkt, habe ich nach der Zustellung der Ablehnung bereits ein Vermittlungsersuchen an die nordrhein-westfälisch Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet.
Was kann ich noch tun? Macht es Sinn, beim Stadtplanungsamt weiter nachzubohren und darauf hinzuweisen, dass die Begründung der Ablehnung keinen Hinweis darauf gibt, weshalb mir die behördliche Kommunikation vorenthalten wird?
Vielen Dank für Eure Ideen!