Klageunterstützung durch Frag den Staat

Hallo,
von mir wurde bei einer bundesweit tätigen Behörde eine Anfrage zum Verfahren zur Erstellung und Änderung von Weisungen gestellt. Diese Anfrage wurde im Widerspruchsverfahren abgelehnt, weil es dazu nicht die von mir angeforderte Weisung gibt. Kosten im Klageverfahren sind für mich nicht abschätzbar.
Meine Anfrage habe ich nicht über Frag den Staat gestellt. Kann ich trotzdem mit Unterstützung von Frag den Staat rechnen (sofern das Thema überhaupt interessant ist) oder müsste meine Anfrage über Frag den Staat gestellt worden sein?
Danke.

Nachtrag: Die Anforderung bezog sich auf Protokolle und Weisungen, mit denen die Änderungen in die Wege geleitet wurden.

Wenn die Behörde behauptet, diese Weisung gäbe es nicht: Hast Du irgendwelche Argumente/ “Insiderwissen”, dass diese Weisung abweichend von deren Behauptung trotzdem existiert?

Was veranlasst Dich zu klagen, wenn die Information laut der Aussage der Behörde nicht existiert?

Es geht darum, dass Ausführungsbestimmungen der Behörde zu verschiedenen Gesetzen (nicht nur zu einzelnen Paragraphen) in der Form und im Inhalt geändert wurden.
Ich habe kein Insiderwissen. Ich gehe aber davon aus, dass sich nicht ein Bearbeiter einfach hinsetzt und mal die Ausführungsbestimmungen zu einem Gesetz ändert (den Umfang bspw. um 50% reduziert) und dann zufällig bei anderen Gesetzen ein anderer Bearbeiter das gleiche macht, ohne dass es dazu Regelungen/Protokolle oder dergleichen gibt. Ich müsste in diesen Teams davon ausgehen, dass der Vorgesetzte das Team nicht im Griff hat. Und dann ist zu bedenken, dass andere Mitarbeiter der Behörde mit diesen Bestimmungen arbeiten und sich wundern, dass sich ihre Arbeitsgrundlagen reduziert haben.

Hast Du den gesetzlichen Vermittler angerufen? Der hat ja üblicherweise die Befugnisse um herauszufinden, ob das Dokument nicht vielleicht doch existiert.

Jetzt muss ich passen. Was ist ein gesetzlicher Vermittler und wo ist der angesiedelt (Behörde oder Bundestag)?
Ich hatte den IFG-Beauftragten der Behörde kontaktiert.

Hallo @Gottfried, grundsätzlich ist auch Unterstützung bei anderen Klagen möglich, allerdings fällt es uns deutlich leichter, einen Fall zu bewerten, wenn er bei FragDenStaat ist, weil wir dann einfacher überprüfen können, ob alle möglichen Fristen eingehalten wurden und eine Klage sinnvoll ist.

Hallo @arne.semsrott. Ist natürlich klar. Andererseits möchte ich keine konkreten Beispiele in diesem Forum nennen.

Für Bundesbehörden ist das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der auf Grundlage von § 12 Abs. 1 IFG vermitteln kann. In den Bundesländern, die ein IFG haben, gibt es auch entsprechende Vermittler.

Danke @lukasmayer. Kenne ich. Was ist aber, wenn die Behörde dem BfDI, sagen wir mal, die Unwahrheit sagt? Gibt es zumindest ein Beispiel auf der Seite Frag den Staat, das ich aber nicht verlinken möchte.

Dass Du auch bereit bist Dein Wissen mit uns zu teilen, ist für mich Grundvoraussetzung, dass ich meine Zeit Dir mein Wissen mitzuteilen als sinnvolle Investition in die Informationsfreiheit erachten kann.

Wenn Du Dinge nicht offen legen möchtest, lege ich Dir die Konsultation eines Rechtsanwalts nahe.

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Zum Teilen des Wissens bin ich bereit, möchte dafür aber eine Zusage für die Unterstützung der Klage. Denn ich beabsichtige bei der Behörde weiter Anfragen zu stellen, was bisher auch meist geklappt hat. Will das nicht durch öffentliche Schilderung des Falles und anschließender Ablehnung unnötig/voreilig belasten. Für eine Klage würde ich es gern belasten.

Dass Ihr auf (diese) Bedingungen nicht eingehen könnt, leuchtet mir allerdings auch ein. Informationsfreiheit bedeutet ja auch irgendwie Offenheit.

Danke. Werde mich bei einem Anwalt mal schlau machen, wass ein erstinstanzliches Verfahren ohne Zeugen kosten kann.

Ich bin kein Mitarbeiter von FragDenStaat, sondern nur ein einfaches Mitglied dieses Forums. Das Team von FragDenStaat hilft Dir vielleicht “unter der Hand”. Ich persönlich nutze meine Freizeit dafür nicht, wenn ich nicht weiß, worum es geht. Danke für Dein Verständnis.

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Wir können eine Unterstützung einer Klage natürlich nicht zusagen, wenn wir nicht wissen, worum es geht.

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