Klage - welche Dokumente hochladen?

Ich habe wegen einer über FragdenStaat gestellten Anfrage geklagt und frag mich jetzt, welche Teile des umfangreichen Schriftverkehrs zwischen mir, Gericht, Beklagter und Beigeladener ich hochladen sollte.
Alles was inhaltliche Argumentation enthält? Oder zusätzlich noch bestimmtes Formalblabla wie die Beiladung? Sämtlicher Schriftverkehr wird es nicht, dazu ist viel zu viel reines Formalblabla wie Adressänderungen dabei
Oder nur Klage und Urteil? (Das ist noch ne eigene Sache, da gibt es seit fast neun Wochen den Urteilstenor, aber noch kein begründetes schriftliches Urteil)
Ach und die Klage bezog sich ursprünglich auf zwei Anfragen gleichzeitig - wie gehe ich mit Schriftstücken um, die sich auf beide Anfragen beziehen? Einfach für beide Anfragen hochladen? Den je unwesentlichen Teil schwärzen?

Soweit es möglich ist, finde ich es immer sehr schön, wenn sämtliche Dokumente zur Verfügung gestellt werden könnten. Daraus kann ich dann sehen, wie die zeitliche Abläufe und Abstände sind, was wurde wann und wie ausgetauscht (formal und inhaltliche Ebene). Daraus können sich die Leute auch Ableitungen bilden, was könnte davon für mein (Teil)Problem relevant sein und was davon könnte für meine Anfrage wieder-/weiterverwerten.

Ich schaue mir die Klageverfahren auf der zentralen Seite an und schaue, ob vielleicht ein Teilproblem von den anhängigen Klagen auf mich zu trifft und ob ich ein Teil des Schriftverkehrs für mein eigenes Verfahren mitbenutzen kann. Das habe ich beispielsweise verstärkt bei der Frage gemacht, was die exekutiven Eigenverantwortung ist, weil das Bundesverwaltungsgericht und/oder Bundesverfassungsgericht damit öfters auseinandergesetzt haben und das Recht gesetzt haben. Zu diesem Thema fehlt mir leider die Expertise.

Sollte die Gegenseite von einem Anwalt vertreten worden sein, dann solltest du Arne oder das FragDenStaat-Team fragen, ob und wie du das Schreiben veröffentlichen darfst. Meine Anwältin hat mir abgeraten, die anwaltlichen Schreiben zu veröffentlichen. Stattdessen habe ich die anwaltlichen Schreiben kurz zusammengefasst, damit für Außenstehende der Schriftverkehr und der Meinungsaustausch irgendwie verständlich wird.

Personenbezogene Daten würde ich immer schwärzen, was beispielsweise die Namen, die Telefondurchwahl, Mailadresse, Zimmernummer etc. bezogen auf eine oder mehrere Personen sein könnten. Eine Ausnahme, was ich nicht schwärzen würde, wäre beispielsweise die zentrale/öffentliche Anschrift oder die Telefondurchwahl {Vorwahl} {Nummer} - 0 {Durchwahl}.

Du schreibst von der zentralen Seite für Klagen. Aber da landen doch nur die von FragDenStaat selbst geführten Klagen, oder? Wenn ich Dokumente hochlade, landen die doch nur in der Kommunikationszeitleiste zu meiner Anfrage.

Und es geht eben in der Hälfte der Schreiben nicht um irgendeinen Meinungsaustausch sondern nur um Fristen, Adressänderungen und so Formalblabla. Briefe in denen ich meine geänderte Adresse mitteile würde ich ja zu 60% wegschwärzen.