Klage gegen die LDI "versehentlich" an die Kommune weitergeleitet – was tun?

Hallo zusammen,

ich habe einen IFG-Antrag zur Korrespondenz zwischen der LDI und einer Kommune zu einem bestimmten Schlagwort gestellt. Beide haben sinngemäß geantwortet, die Informationen seien nicht vorhanden.

Deshalb habe ich gegen beide geklagt. Die Klage gegen die Kommune war bereits länger bei derselben Gerichtskammer anhängig, bevor ich die Klage gegen die LDI eingereicht habe.

Nun hat das Gericht meine Klage gegen die LDI “versehentlich” an die Kommune weitergeleitet. Ich habe korrigierend eingegriffen. Die Antwort: „Sorry, war ein Versehen.“

Was mich zusätzlich stutzig macht: In der nahen Familie der Richterin ist ein Politiker der betroffenen Kommune. Angesichts dieser Konstellation frage ich mich schon, ob ich das einfach als Versehen hinnehmen muss.

Meine Fragen an euch:

  • Kann ich eine nähere Aufklärung des Vorgangs verlangen?
  • Gibt es datenschutzrechtliche Möglichkeiten oder eventuell sogar einen Schadensersatzanspruch?
  • Was würdet ihr außer der bereits erfolgten Korrektur konkret unternehmen?

Ich bin keine Juristin und würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und was sinnvoll wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!

Ich sag mal so: “Verlangen” kann man zunächst erstmal viel. Ob es dann zu etwas wird, ist die andere Frage. Du kannst dich aber sicherlich an die Gerichtspräsidentin wenden und um Überprüfung der Weiterleitung bitten, mehr als eine 0815-Entschuldigung und die Aussage, das man nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen kann, bekommen.

Für Schadensersatz und Co. fehlt mir hier der tatsächlich entstandene Schaden. Soweit ich das verstehe hast du die inhaltsgleiche Anfrage an zwei Behörden gestellt & die Klage zu 1 wurde aber fälschlicherweise auch der Behörde in 2 gesendet? Das ist erstmal nicht gewollt, klar, aber ist ja auch nix schlimmes, wenn die Behörde das Verfahren sowieso kennt.

Beklagt werden zwei unterschiedliche IFG-Sachverhalte. Also nein, die beiden Beklagten kennen im Normalfall jeweils nicht den anderen.

Der Schaden im Datenschutz ist normalerweise die fehlende Kontrolle der Daten.

Jetzt bin ich verwirrt. Oben schreibst du

ich habe einen IFG-Antrag zur Korrespondenz zwischen der LDI und einer Kommune zu einem bestimmten Schlagwort gestellt.

Das sind doch aber die gleichen Themen?