Hallo zusammen,
ich habe einen IFG-Antrag zur Korrespondenz zwischen der LDI und einer Kommune zu einem bestimmten Schlagwort gestellt. Beide haben sinngemäß geantwortet, die Informationen seien nicht vorhanden.
Deshalb habe ich gegen beide geklagt. Die Klage gegen die Kommune war bereits länger bei derselben Gerichtskammer anhängig, bevor ich die Klage gegen die LDI eingereicht habe.
Nun hat das Gericht meine Klage gegen die LDI “versehentlich” an die Kommune weitergeleitet. Ich habe korrigierend eingegriffen. Die Antwort: „Sorry, war ein Versehen.“
Was mich zusätzlich stutzig macht: In der nahen Familie der Richterin ist ein Politiker der betroffenen Kommune. Angesichts dieser Konstellation frage ich mich schon, ob ich das einfach als Versehen hinnehmen muss.
Meine Fragen an euch:
- Kann ich eine nähere Aufklärung des Vorgangs verlangen?
- Gibt es datenschutzrechtliche Möglichkeiten oder eventuell sogar einen Schadensersatzanspruch?
- Was würdet ihr außer der bereits erfolgten Korrektur konkret unternehmen?
Ich bin keine Juristin und würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und was sinnvoll wäre.
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!