Moin,
das Bundesministerium der Verteidigung verlangt partout meine private Adresse. Diese möchte ich zum einen nicht herausgeben, zum anderen ist hier laut diverser Foreneinträge die Rechtslage zumindest unklar.
[…] das BMVg seiner Verwaltungspraxis die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zugrunde (BVerwG, Urteil vom 20.03.2024 – 6 C 8.22).
Wie kann ich nun weiter verfahren? Macht es Sinn auf das Schreiben des BfDI vom 30.07.2019 bzgl. der anonymen/pseudonymen IFG-Antragstellung hinzuweisen, beziehungsweise in die Vermittlung zu gehen?
Link zu meiner Anfrage: Geplante Besuche der Bundeswehr von Bildungseinrichtungen in Hamburg - FragDenStaat