Keine Antwort auf Anfrage (Energiebedarfsausweis)

Guten Tag,

für 3 meiner Anfragen zu Energiebedarfsausweisen habe ich keine Antwort erhalten. Ich habe jeweils 2 mal auf die abgelaufene Frist hingewiesen aber es kam trotzdem keine Antwort. Ich weiß nicht wie ich mehr Druck machen kann und bin mir unsicher wie ich weiter verfahren soll. Anrufen und nachfragen oder vielleicht eine weitere Nachricht schicken? Ist es am besten bei FragDenStaat auf der Seite der Anfrage ein Problem zu melden?
Hier die besagten Anfragen (als neuer Benutzer kann ich nur 2 Links hinzufügen):

Bitte bedenkt das ich mich nicht mit Gesetzen nicht auskenn und auch relativ neu bei FragDenStaat dabei bin also falls die Nachricht an die entsprechenden Behörden eine bestimmte Form haben muss bin ich sehr dankbar wenn ihr einen grobe Fassung in der Antwort schreibt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

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Hi, @p.hirschle - herzlich Willkommen in unserer Community.

seit kurzem ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (kurz BfDI) auch für das Umweltinformationsgesetz zuständig (trifft in deinem Fall zu - da du Umweltinformationen -Enrgieausweis- haben möchtest)

Heißt für Dich, dass Du dich kostenlos an den BfDI wenden kannst. Das geht bei deiner Anfrage unter dem Punkt Vermittlung

Keine Sorge, da musst du nicht mit Paragraphen hantieren - schildere ihm einfach, dass

  1. die Behörde keine Eingangsbestätigung zu deiner Anfrage verschickt hat

  2. die Behörde auch auf mehrmalige Nachfrage nicht reagiert.

Der BfDI kümmert sich um den Rest.

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Hallo john.doe,

Vielen Dank für deine schnelle Nachricht. Ich hab mich an den BfDI gewendet und bin dort dann an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weitergeleitet worden.
Das Ergebnis:
In Gemeinden gilt das hessische Informationsfreiheitsrecht nur, wenn die Gemeinde die Anwendung des Informationsfreiheitsrechts durch Satzung ausdrücklich bestimmt hat (§ 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG).
Leider hat die Gemeinde bei der ich die Anfrage gestellt hat in ihrer Satzung das nicht drinstehen und somit muss die Gemeinde mir wohl nicht antworten :frowning:
Tja ich werd der Gemeinde mal einen Vorschlag machen Ihre Satzung dementsprechend zu ändern. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG kommt mir irgendwie sehr wie eine gewaltige Hintertür vor :confused:

Aber trotz allem vielen Dank für deine Hilfe und das herzliche Willkommen!

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Gerne. Leider zeigt sich beim Thema freiwillige Bereitstellung von Informationen oft das wahre Gesicht der Behörden.

Ebenso war es bei meiner Anfrage an den Deutschen Städtetag (Verband aller deutschen Städte und Kommunen) zu seinen Dienstwagen:

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