Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Anfragen nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz bei einer Ablehnung des Antrags kein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) möglich ist, sondern das man gleich klagen muss?
Meine Anfrage an den Landeselternbeirat (https://fragdenstaat.de/a/59157) wurde meiner Ansicht nach zu Unrecht abgelehnt, da der LEB der Auffassung ist, keine Behörde mit Verwaltungstätigkeit und dementsprechend grundsätzlich nicht auskunftspflichtig zu sein.