Kein Widerspruchsverfahren in Hessen?

Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei Anfragen nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz bei einer Ablehnung des Antrags kein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) möglich ist, sondern das man gleich klagen muss?

Meine Anfrage an den Landeselternbeirat (https://fragdenstaat.de/a/59157) wurde meiner Ansicht nach zu Unrecht abgelehnt, da der LEB der Auffassung ist, keine Behörde mit Verwaltungstätigkeit und dementsprechend grundsätzlich nicht auskunftspflichtig zu sein.

Ja, das stimmt leider. Da es aber keine Rechtsbehelfsbelehrung gab, hast Du ein Jahr lang Zeit, um ggf. Klage einzureichen (und dir vorher weiteren Rat einzuholen).

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