Kein Kontrollbericht wegen Datenschutz - Nur Zusammenfassung

Hi Zusammen,
was sagt ihr zum Thema Datenschutz in der Anfrage?

Grüße

Zuerst einmal willkommen im Forum! :slight_smile:

Man kann tatsächlich darüber streiten, ob die Bilder nun herausgegeben werden müssen, oder nicht, da § 2 Abs. 1 Ziff. 1 VIG zunächst den Zugang zu „allen Daten“ über „nicht zulässige Abweichungen“ ermöglichen dürfte. Ich persönlich würde das Auskunftsbegehren durch die detaillierte Auflistung der Verstöße aber als erledigt ansehen.

Wenn du auf Die Bilder bestehst, kannst du aber natürlich noch einmal bei der Behörde nachfragen. Ggf. ist ja eine Einsicht vor Ort bei der Behörde möglich.

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Hi danke für die Antwort.
Bei der Anfrage passt es mir auch so.
Ich gehe auch schon länger dort nicht mehr essen.
Jetzt weiß ich, dass die Entscheidung richtig war.

Ich habe aber noch eine Anfrage in einem großen Supermarkt bei mir laufen.
Dort war sogar schon der Inhaber bei mir zu Hause und hat sich nach den Gründen erkundigt.
Dabei erzählte er beiläufig, bei der letzten Kontrolle Fotos gemacht wurde die sehr sensibel sind.
Umso mehr interessieren mich diese jetzt natürlich.
Sobald ich die Antwort von der Behörde bekomme harke ich dort auf jeden Fall nach.

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Jetzt interessieren mich diese sensiblen Fotos natürlich! Das hätte der Supermarktbetreiber besser mal nicht erzählt :smile:

Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht. Jetzt stelle ich keine Anfragen mehr in einem gewissen Radius zu meinem Wohnort, damit sich keiner die Mühe macht hier her zu kommen. :wink: