Kein IFG für den "Deutsche Sparkassen- und Giroverband e. V."?

Auf meine Anfrage antwortet mir der DSGV e. V. “wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG und anderen Gesetzen (Anfragenr: über fragdenstaat.de) und möchten Ihnen mitteilen, dass der DSGV e. V. keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieser Gesetze ist.” Hat jemand Erfahrung damit? Ich wollte versuchen etwas über die allgemeine Handlungsweise der Sparkassen in einem spieziellen Fall herausfinden.

Sende uns doch mal den Link zur Anfrage.

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Wenn es keine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dann sind sie wahrscheinlich tatsächlich nicht auskunftspflichtig. Man könnte höchstens überlegen, ob die gleichen Informationen bei auskunftspflichtigen Behörden herumliegen könnten, beispielsweise bei der BaFin.

Ich wollte niemanden über Gebühr mit meinem Anliegen nerven. Hier mal meine Anfrage Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - FragDenStaat . Ich hätte Verstanden, wenn Sie die konkrete Anfrage zurückgewiesen hätten. Aber ich hatte gute Hoffnung, da der e.V. in der Auswahlliste auftauchte. Vielleicht versuch ichs direkt bei den einzelnen Sparkassen

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