Kann die Behörde für den Widerpsuch einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen

Hey,
ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten indem die Behörde sagt, sie mussten “aufgrund der für einen Laien nicht einfachen Rechtslage” einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen.

Kann die Behörde das ohne weiteres machen?

Ich gehe mal davon aus, dass die Kosten entsprechend hoch ausfallen werden. Habt ihr da Erfahrungen mit?

Und wisst ihr, ob ich, wenn ich jetzt dagegen KLagen wollen würde, gegen den Widerspruchsbescheid klagen muss weil dort bereits entschieden wird die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sei notwenig oder müsste dann gegen den Kostenentscheid geklagt werden, indem die tatsächlichen Kosten für den Verfahrensbevollmächtigten drin stehen?

Hi & willkommen im Forum.

Du hast den Bescheid an der Stelle falsch verstanden. Die Bundesnetzagentur hat die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für erforderlich erklärt - also hättest du dir einen Rechtsanwalt nehmen können, auch wenn du den Widerspruch am Ende verloren hast.

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Ah okay, danke dir. Das hatte ich auch kurz überlegt, aber da ich mir ja keinen genommen habe erschien es mir unplausibel, dass die Behörde das entscheidet. Auch weil das bis jetzt noch nie in einem Widerspruchsbescheid stand den ich bekommen habe.

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