Hey,
ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten indem die Behörde sagt, sie mussten “aufgrund der für einen Laien nicht einfachen Rechtslage” einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen.
Kann die Behörde das ohne weiteres machen?
Ich gehe mal davon aus, dass die Kosten entsprechend hoch ausfallen werden. Habt ihr da Erfahrungen mit?
Und wisst ihr, ob ich, wenn ich jetzt dagegen KLagen wollen würde, gegen den Widerspruchsbescheid klagen muss weil dort bereits entschieden wird die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sei notwenig oder müsste dann gegen den Kostenentscheid geklagt werden, indem die tatsächlichen Kosten für den Verfahrensbevollmächtigten drin stehen?