Kanalanschlussgebühr - Kosten erfragen

Hallo Zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn unsere Technischen Betriebe (zuständig für u.a. den Anschluss der Grundstück an das Schmutzwassernetz) will keine Auskunft geben.

Zuständig: Stadt Rheine (NRW), Technische Betriebe - Entwässerung

Regelung in der Stadt Rheine:
1.ter Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wird pauschal in Abhängigkeit der Grundstücksgröße in Rechnung gestellt.
2.ter Anschluss, z.B. nach Abriß oder Grundstücksteilung, wird mit den Herstellungskosten in Rechnung gestellt.,

Folgender Fall:

Die Goldbergstraße entwässert das Schmutzwasser einiger Häuser über eine private Schmutzwasserleitung aus 1956. An einer Kreuzung gibt es dann einen Übergabepunkt an die Schmutzwasserleitung in der Straße.

Es hat niemals einen direkten Anschluss jedes Grundstücks an die in der Straße befindliche Schmutzwasserleitung gegeben.
Nach Erstellung der Schmutzwasserleitung in der Straße wurde lediglich die private Sammelleitung an einer Kreuzung an die städtische Schmutzwasserleitung in der Straße angeschlossen.

2020 wurde ein Haus, aus eben dieser privaten Schmutzwasserleitung, abgerissen und ein Neubau mit 2 Häusern entstand.
Die neuen Häuser (Doppelhaus) wurde direkt an die Straße angeschlossen, für den Betreffenden Neubesitzer kostenlos.

Den anderen Hausbesitzern, die zum Teil nun anbauen möchten oder angebaut haben, wird ein kostenloser Anschluss verwehrt und stattdessen mitgeteilt dass die Herstellungskosten eines 2ten Anschlusses zu zahlen seien. Man könne die Kosten nicht genau beziffern, es würde allerdings bis 8000 Euro kosten.

Auf Bitten, die Herstellungskosten für den bereits getätigten Anschluss an besagten Neubau als Referenz mitzuteilen, wurde von den Technischen Betrieben mitgeiteilt dass diese Kosten nicht einsehbar seien.
Auch wenn die Herstellungskosten nicht an den neuen Eigentümer “durchgereicht” wurden, muss das öffentlich beauftragte Unternehmen doch eine Rechnung an die Technischen Betriebe Rheine gestellt haben.

Wir vermuten, dort wurde “Schmu” betrieben und würden nun gerne die Kosten in Erfahrung bringen. Auf diese Kosten würden wir uns gerne beziehen und einen Anschluss von 2 weiteren Häusern (derzeit ebenfalls an der privaten, maroden Leitung angeschlossen) unter Referenz der Kosten des Nachbarhauses erstellen zu lassen.

Auf der Goldbergstraße Rheine wurde im dem Jahr 2020 nur dieser eine Anschluss hergestellt, kein weiterer.

Hat jemand eine Idee, wie wir die Rechnung von der Tiefbaufirma an die Technische Betriebe Rheine einfordern können?

Danke vorab für jede Hilfe.

Viele Grüße

Also irgendjemand muss ja irgendwen bezahlt haben. Das ist völlig richtig. Wurde denn jemand Externes beauftragt oder hat das das städtische Amt in Eigenregie selbst gemacht?

Hi!

In der Tat, es gab wohl eine Ausschreibung für die ganze Stadt.
Diese Ausschreibung hat dann dann eine Firma gewonnen, nennen wir sie mal Firma “GrabTief”
Ist eine lokale Firma.

Diese Firma “GrabTief” ist quasi als einzige berechtigt diese Anschlüsse zu erstellen und eben dieses auch für unseren Nachbarn getan in Auftrag der Technischen Betriebe Rheine.

Mir ist nicht klar wie die externe Firma nun den jeweiligen Anschluss in Rechnung stellt, aber im Grunde muss eine Rechnung an die Technischen Betriebe erfolgt sein.

Eben diese Rechnung soll dann auch die Grundlage für das weitere Vorgehen sein.

Danke und VG

Eventuell nach Rechnung, Auftragsbestätigung, Angebot fragen?

Ja genau, dass habe ich bei der Stelle bereits versucht.
Man sagte wörtlich und auch schriftlich:

Aus Datenschutzgründen wird dies nicht geteilt.

Auf die Frage mir bitte die Rechnung zu zeigen, welche von Firma “Bohrtief” and die Technischen Betriebe gestellt wurde, kam wörtlich:
“Das werden Sie niemals von uns bekommen, dass sind internas”

Daher a) meine Vermutung, da wurde Schmu getrieben und b) haben die Herren nicht begriffen, dass das öffentliche Amt welches sie bekleiden, eigentlich transparent sein soll.

Daher nun der Weg über das Informationsfreiheitsgesetz.
Ich hoffe, dass man diese Informationen mit dem Gesetz teilen “muss” .

Die Frage, wie stelle ich die Anfrage am clever genug, sodass ich bekomme was ich will.

Da kein anderer Anschluss an das Kanalnetz in diesem Jahr statt fand, vielleicht allgemein die Frage, was die Technische Betriebe in 2020 an Kosten an der Goldbergstraße hatten?

Oder kann ich auch ganz spezifisch die Anfrage auf diesen “einen” Fall beziehen?

Das Ergebnis sollte prinzipiell das gleiche sein.

VG

Wir können üblicherweise besser helfen wenn du uns die schon gestellten Anfragen verlinkst, weil es teilweise große Unterschiede geben kann, was exakt du angefragt hast und was exakt die Behörde geantwortet hat.

Wenn personenbezogene Daten einzelner Beteiligter in den Dokumenten stehen kann man die rausschwärzen, das sollte kein Hindernis darstellen.

Wenn die Behörde einfach nichts herausgeben will kann man auch mal bei dem Landesdatenschutzbeauftraten NRW mal fragen ob die weiterhelfen können. Sonst bleibt wenn nichts mehr hilft nur noch der juristische Weg offen.

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Ersal grundlegend: Ausschreibungen sind bzw normalerweise auch öffentlich, ganz zwangsweise eben weil das der Sinn einer Ausschreibung ist. Oft werden die auf speziellen Ausschreibubgsportalem veröffentlicht.
Eventuell ist sie jetzt schon wieder runter genommen da ja erledigt aber mit archive.org oder Google Caches o.ä. kannst du die evt. trotzdem noch finden.
Dann hast du bspw. schon mal ein paar grundlegende Informationen.

Andernfalls kannst du naturlich selbstverständlich diese Ausschreibung anfragen mit IFG-Gesetzen. Das sind ja öffentliche Informationen und sollte daher am unproblematischsten herauszugeben sein.
Wie schon gesagt wurde auch der Rest sollte herausgegeben werden, dann evt. nur mit Schwärzungen von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse etc. Aber das kommt dann ganz drauf an.

In jedem Fall: Versuch es doch mal und schick eine Liste an Dokumenten die du willst. Generell helfen allgemeine Formulierungen (aka “alle Dokumente zum Thema…”) ergänzt mit Beispielen (“dies beinhaltet die Ausschreibung, Abrechnungsdokumente, Rechnungen, …”) das zu erfassen was du willst.

Das kannst du selbstverständlich auch machen. Probier es doch. Hier wirst du nur den Namen oder ne Kostenübersicht bekommen (je nachdem nach was ich eben fragst), aber wenn dir das reicht (und du bspw keine Vertragsdokumente o.ä. willst) ist das ja auch ne Möglichkeit.
Wenn die Anfragen nichts miteinander zu tun haben kannst du auch zweite stellen.

Oder du probierst es erstmal mit mehr infos und wenn die Behörde meint dass wären Geschäftsgeheimnisse dann sagst du du bist mit einer einfachen Kostenübersicht zufrieden und kommst sozusagen entgegen.
Ich persönlich würde ja versuchen so viel wie möglich rauszubekommen. Geschwärzt werden kann es ja immernoch.

Hupps.
Benachrichtigung übersehen und das trotz sovieler toller antworten.

1.) Die Ausschreibung die Firma bohrief gewonnen hat, bezieht sich wohl auf die Stadt und suf alle Anschlussarbeiten für Schnutzwasser / Regenwasser
Muss ich wissen was die genau gewonnen haben?
Die machens einfach immer und überall.

2.) Also, bisher habe ich meine anfrage nur via email und telefon an die behörde (Technische Betriebe) gestellt.

Sinngemäß hieß es:
“… die Firma Bohrtief schätzt die kosten auf circa 8000 Euro…”

Dann wurde der Nachbar angeschlossen und ich wollte nun wissen, was hats denn nun genau gekostet?
Sind ja die gleichen Verhältnisse (Boden, Tiefe etc)

Daraufhin die Antwort:
… aus Datebschutzgründen teilen wir ihnen dies nicht mit…
Auch meine Eibwände, man könne ja schwärzen etc. Wurden sehr arrogant abgetan.

Ergo,
Wenn ich es richtig verstehe, müssen die Technische Betriebe Rheine solche Infos als öffentliche Institution herausgeben.

Wenn ich es richtig verstehe, habe ich quasi nur einen Schuss ums zu bekommen.
Also die Frage, allgemein fragen oder doch spezifisch nach dem Anschluss vob Hausnummer xx?

Btw.
Ich kann gerne mal die Briefe an unseren Bürgermeister hier reinstellen und auch die Briefe der TB Rheine.
Eine absolute “verarsche” wenn man mich fragt.

Versuche halt jetzt soviele Infos wie möglich zu bekommen und mache den Fall danach mit Freunden bei der Zeitung publik.

Wenb ich dabei noch Schmu nachweisen kann, freue ich mich sogar doppelt.

Sehr gehässig aber die herren habens wirköich verdient…

Im Sinne der Transparenz ist es durchaus eine gute Idee, sowas öffentlich zu machen. Amtsträger sind auch i. d. R. Personen des öffentlichen Lebens d.h. du musst deren Namen nicht schwärzen (nur Mitarbeitende der Behörde o.ä. irrelevante Personen).
Das kannst du sicher als “IFG-Anfrage” auf FragDenStaat stellen/hochladen, auch wenn es keine wirkliche ist. (Wobei die initiale Anfrage ja schwer wird, weil es wird ja abgesendet, vlt. also eher beim nächsten Mal dann.)

Ansonsten, wie gesagt, stell eine formale IFG-Anfrage über FragDenStaat und dann sehen wir weiter.