Juristische Einschätzung eines Bescheids

Hallo zusammen,

in meiner Anfrage Bitte der Kommunikationsabteilung der BBBank um ein 3-minütiges Grußwort von Herrn Lindner im Rahmen des 100-jährigen Firmenjubiläums der BBBank - FragDenStaat wurden wohl Redemanuskripte herumgeschickt, die laut Finanzministerium aufgrund des Urheberrechts vom IFG ausgenommen seien. Würdet ihr dieser Einschätzung zustimmen oder doch eher den eine Vermittlung durch den BfDI versuchen?

Danke und Gruß
Jakob

Moin.

Prinzipiell erstmal: bei jeder Ablehnung den BfDi um Vermittlung bitten. Kostet nichts & ist sein Job!

Mir sind die Schwärzungen auch nicht ganz nachvollziehbar. Ich sehe darin auch nicht die beantragte Bitte der Kommunikationsabteilung, sondern vielmehr eine darüber hinausgehende E-Mail, wo davor bereits Kommunikation stattfand (ggf. Antrag ausweiten auf jegliche Kommunikation dazu?)

Naja, das ist eigentlich nicht der Job des BfDI.
Es bringt letztlich dasselbe wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos.

Doch. Exakt das ist sein Job. Siehe § 12 (1) IFG.

Würde ich so nicht direkt sagen. Zwar hat der BfDi kein Weisungsrecht gegenüber der Behörde, aber er beurteilt die Situation rechtlich, was man argumentativ für den Widerspruch nutzen kann. Außerdem ist es immer sinnvoll die Stellungnahme der Behörde aus dem Vermittlungsverfahren anzufordern, weil die Behörde dort gern auch nochmal ein paar andere Details reinschreibt.