Ist die Antwort des Landratsamtes in einer TopfSecret Anfrage okay? Zusätzlich bitte um Ergänzung der Schwärzung manuell im Haupttext

Hallo liebe Mitforisten,

Ich habe zwei Anfragen am Laufen bzgl. TopfSecret (einmal direkt über Topf-Secret und ergänzend über FragDenStaat, da wohl mehrere Betriebsteile)

Hier die Anfragen:

Ist die Antwort des Landratsamtes in dieser Form okay?

Könnte man bitte in der zweiten Anfrage noch mehr manuell schwärzen.
Bitte den Namen des Betreibers und den Ort der evtl. übergeordneten Betreibergesellschaft. (Es ist nicht ganz klar aus den Homepages heraus, welcher Betrieb da über wen wie läuft, deswegen eben noch Ergänzungsnachfrage. Ich möchte natürlich alle Informationen).

Bitte um manuelle Schwärzung @arne.semsrott! Danke! (Kontrollberichte zu den von der Martinique Unterhaltungs-Gastronomie GmbH oder von Herrn O. W. betriebenen Einrichtungen - FragDenStaat)

Ansonsten werde ich jetzt mal nochmals pro Forma darauf hinweisen, dass ich nicht bereits bin, die 1000 EUR zu überschreiten und auf das Rechtsgutachten von TopfSecret kann man ja mal generell verweisen.

Hat noch jemand Ergänzungen? Ist meine erste Topf-Secret Anfrage.

Danke und Grüße!

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Hallo @ milkrun,

die Antwort der Behörde sieht normal aus. Die Fomulierung “Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. [blablabla]” haben viele Behörden voneinander abgeschrieben. In diesem Fall listet die Behörde (hoffentlich) alle in Kontrollberichten
aufgeführten Abweichungen in der Auskunft auf (Beispiel für die angefragte Beörde). Soweit so gut.

Was deine Sorgen bzgl. der magischen Kostengrenze von 1000 € betrifft: Deine beiden Anfragen sollten keine Probleme bereiten. In meiner ersten VIG-Euphorie habe ich an einem Tag – problemlos – 4 Anfragen bei einer (anderen) Behörde gestellt. Im Zweifel nicht mehr als 3 Anfragen/90 Tage stellen. FragDenStaat gibt bei Überschreitung dieser Grenze auch eine Warnung aus. Beim nächsten Mal einfach ein paar Tage zwischen zwei Anfragen warten (und die 3/90-Regel beachten), damit es sich deutlich um unterschiedliche, kleine Anfragen handelt.

Auf die Kostengrenze habe ich nach meiner ersten 4-fach-Anfrage bei hunderten Anfragen nie wieder hingewiesen. Der Anfragetext ist hierzu ja sehr deutlich: “Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.”

Falls ein Betrieb nicht in Topf Secret (bzw. bei Mission Fleisch) steht, kannst du ihn jederzeit über den Button [Betrieb nicht vorhanden?] erzeugen. Dieser Button verschwindet leicht aus dem sichtbaren Bereich, wenn du nach Betrieben suchst. Deshalb habe ich mal einen Screenshot generiert:

Eine separate VIG-Anfrage über die allgemeinen FragDenStaat-Seiten ist also nicht erforderlich.

Pro-Tipps: Lebensmittelbehörden mit vielen Anfragen von mir verfolge ich in einer Tabellenkalkulation. So weiß ich immer ganau, wann ich die nächste Anfrage nach der 3/90-Regel stellen kann. Für meine Heimatstadt habe ich mir auch noch VIG-Mitstreiter:innen gesucht: Sie fragen Betriebe an, an denen ich interesiert bin und umgekehrt. So steigt der Durchsatz und es kann auch die Lieblings-Trattoria, in der man sich mit dem Namen begrüßt, “anonym” lebensmittelhygienisch durchleuchtet werden.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen dir weiter.

Gruß, casual

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Schwärzen kannst du als Antragsteller selbst: Schwärzungen durchführen - FragDenStaat
Wenn du nicht Antragsteller bist, bitte über den Melde-Button um Schwärzung bitten.

Aber nicht im Anfragetext selber, also in der ursprünglichen Anfrage! Oder übersehe ich was?

Und ich frage mich gerade, ob bei einer Topfsecret Anfrage (bzw. meiner manuellen Anfrage) dort der Betreibername stehen darf/sollte, auch wenn er aus dem Impressum der Gastronomie übernommen wurde.

Ja, das geht nicht, das stimmt. Aus meiner Sicht ist das zulässig. Aber in jedem Fall, bitte den Melde-Button nutzen :slight_smile: