Ist bei meiner Anfrage eine Präzisierung nötig?

Hey,

ich habe diese Anfrage gestellt:

die Behörde hat eine Präzisierung der Anfrage gefordert, ich verstehe aber nicht warum (siehe meine Antwort). Hat jemand ein juristisches Bauchgefühl, ob vielleicht doch eine Präzisierung nötig gewesen wäre?
VG

Ich musste inzwischen nachsetzen, bin aber der Meinung, dass die Anfrage eigentlich ziemlich klar ist. Sieht das jemand anders?

Scheint mir eine 08/15-Verzögerungstaktik zu sein; ich rate dir hart zu bleiben und auf das FAQ von ULD zu lesen. Aber es scheint mir, als wäre dein Antrag hinreichend bestimmt.

Jede Frage in deinem Antrag ist hinreichend bestimmt, auch die letzte, da es zu allen amtliche Informationen geben kann und du nicht weißt, welche die Behörde hat.

Ich empfehle, ohne Rechtsberatung zu geben,
a) drei Monate auszusitzen und das Kostenrisiko einer Untätigkeitsklage zu nehmen
b) das ULD nach Vermittlung zu fragen und zu sagen, dass der gaze Anfragegegenstand hinrechend bestimmt sind, da “[Sache einfügen] nach Betrachtungsweise eines kundigen Bearbeiters impliziert [oder “konnotiert”], dass ich nach [Gegenstand einfügen] gefragt habe”.

Sollte die Antragsgegnerin auch keine Datenschutzerklärung mitgesendet haben als z. B. Link in der Fußzeile.
Du kannst folgenden Textbaustein verwenden:

Wegen des Fehlens Hinweisen (einschl. als Anhang) zu “Art. 13-Informationen” in jeder Nachricht des Beschwerdegegners und Verantwortlichen, bin ich der Ansicht, dass meine personenbezogenen Daten wider Art. 5 Abs. 1a) (“Transparenz”) und Art. 13 Abs. 1 und 2 verarbeitet werden, da auch Informationen nach Art. 13 DSGVO fehlen, was auch mein informationelles Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. GG (Menschenwürde) verletzen kann, da ich nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung kontrollieren (s. Erwg. 63 Satz 1) und daher nicht effektiv mein Recht auf Lösung (Art. 17 DSGVO; insb. Abs. 1d)), auch bei Empfängern, nutzen kann.

Oft passiert es, dass deine Beschwerde auch deshalb an ein anderes Referat gereicht wird (aber nicht NRW und Bildung). Ich gebe auch zu, dass ich es auch länger schreiben könnte, wenn ich mehr Zeit nehmen würde.

1.3. Bestimmtheit des Antrages

Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein (§ 4 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Das ist dann der Fall, wenn der Antrag erkennen lässt, zu welchen Informationen der Zugang begehrt wird. Ist der Antrag nicht hinreichend bestimmt und ist das Begehren des Antragstellers auch nicht im Wege der Auslegung zweifelsfrei zu ermitteln, hat der Antragssteller auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle seinen Antrag zu präzisieren (§ 4 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH). Die informationspflichtige Stelle hat den Antragsteller bei der Präzisierung des Antrages zu unterstützen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 IZG-SH).

Aus: Tipps zur Antragstellung im Bereich Informationsfreiheit - ULD

Natürlich ist deine Anfrage klar.
Es ist nur eine Verzögerungstaktik.
Bzw. es ist wahrscheinlich die erste IZG-Anfrage,
die dieser Mensch bearbeiten soll,
da ist man natürlich überfordert.

Wie bereits vorgeschlagen:
Monatlich erinnern und nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen
oder erst einmal darauf hinweisen, dass du, wenn du nicht bis zum … eine inhaltliche Antwort bekommst…, Untätigkeitsklage einreichen wirst…

Hallo,

statt “nicht erlaubter Nutzung” muss es “nichtangemeldeter Nutzung” heißen.

Die Frage nach der Querfinanzierung des Grillplatzes setzt voraus, dass dafür im angefragten Jahr die Ausgaben höher als die Einnahmen waren. Nach den Ausgaben wurde aber gar nicht gefragt. Möglicherweise waren ja die Einnahmen sogar höher als die Ausgaben, weil die geplante 15.000-€-Instandsetzung erneut aufgeschoben wurde.

Die Gemeindevertretung Klein Wittensee hat auf der Sitzung am 23.11.2023 über den Jahresabschluss 2022, den Nachtragshaushalt 2023 und den Haushalt 2024 beschlossen. Daraus sind sämtliche Einnahmen der Gemeinde ersichtlich: Sitzung Gemeindevertretung Klein Wittensee am 23.11.2023 - Ratsinformation
Leider sind die Einnahmen und Ausgaben für den Grillplatz darin nicht eigens ausgewiesen.

Man könnte fragen, welche der Gesamteinnahmen der Gemeinde für die Bezahlung der Ausgaben des Grillplatzes verwendet werden dürfen, also welche Einnahmen mit den Ausgaben des Grillplatzes deckungsfähig sind.

Hey,
vielen Dank für das Feedback und die Bestätigung, dass es sich ggf. um eine Verzögerungstaktik der Behörde handelt.
Es ist nicht nur die erste IFG Anfrage, die der Mitarbeiter beantworten soll, sondern auch die erste die ich je gestellt habe! Verwirrung bestand wahrscheinlich auf beiden Seiten. Bisher ist nichts weiter passiert und ich bin gespannt, ob die Behörde antwortet.
Meine Bereitschaft zu einer Untätigkeitsklage ist durchaus vorhanden, rechtlicher Beistand ist aber aktuell nicht drin, die Situation könnte hier aber in drei Monaten schon ganz anders aussehen.