Informationszugang zu urheberrechtlich geschützten Antragsunterlagen in einem vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Hier ein Vorschlag für die Urteilsdatenbank:
https://www.bverwg.de/de/260919U7C1.18.0

Das sieht leider nicht gut aus für die Informationsfreiheit. Es streiten sich Gutachter mit einer Behörde, die auf UIG-Antrag das Gutachten herausgeben will. Die UIG-Antragsteller sind nur beigeladen. Das BVerwG hält es durchaus für möglich, dass die Gutachten Urheberrechtsschutz genießen und sieht die Übergabe der fertigen Gutachten nicht als Veröffentlichung nach §12 UrhG an. Somit würde die Herausgabe der Gutachten das Erstveröffentlichungsrecht der Gutachter verletzen.

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