Informationszugang - Kann der Landkreis sich das aussuchen?

Hallo Leute,

über einen Leserbrief in der Lokalzeitung bin ich darauf gestoßen, dass der Werra-Meißner-Kreis eine Anfrage hier ((Corona Situation an den Schulen) davon ausgeht, dass er die Anfrage nicht beantworten muss.

Ist die Teilnahme tatsächlich optional? Dann könnte man es doch gleich lassen, oder?

Freue mich auf Eure Einschätzung.

Das ist in Hessen tatsächlich ein Problem. Nach § 80 HDSIG i.V.m. § 2 I HDSIG wären die Gemeinden vom Gesetz erfasst, allerdings trifft es zu, dass § 81 HDSIG hier eine Bereichsausnahme für die Kommunalpolitik schafft.

Weder in der Hauptsatzung des WMK noch in einer gesonderten Satzung wurden hier Festlegungen getroffen (zumindest habe ich im Kreisrecht nichts gefunden), sodass die Begründung tatsächlich zutreffend sein dürfte. Andere Kreise haben hier explizite Regelungen getroffen (z.B. LK Marburg-Biedenkopf).

Da du nicht der Antragsteller warst, kannst du auch nicht um Prüfung (“Vermittlung”) beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bitten, aber es steht dir natürlich dennoch frei, mal ganz unverbindlich dort nachzufragen und dir dies bestätigen zu lassen.