Hallo zusammen,
ich würde gern eure Einschätzung zu folgender Anfrage und der dazugehörigen Begründung hören:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-iban-de93-4945-0120-0200-4603-84-2025/
Haltet ihr die Begründung für überzeugend? Aus meiner Sicht ist sie nicht wirklich stichhaltig.
Ein paar Punkte, die mich daran zweifeln lassen:
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Die IBAN-Bestandteile entsprechen im Wesentlichen der früheren Bankleitzahl (BLZ) und sind per Definition nicht personenbezogen.
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Die ersten fünf Stellen der ehemaligen Kontonummer dienen lediglich der Unterscheidung. Gerade im kommunalen Bereich ist ja davon auszugehen, dass es viele Überschneidungen mit lokalen Bankinstituten gibt.
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Ein auf fünf Zeichen gekürzter Verwendungszweck ermöglicht aus meiner Sicht keine sinnvolle Zuordnung zu einer Person.
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Die LDI hat die Herausgabe offenbar grundsätzlich abgelehnt, ohne zu prüfen, ob eine noch stärkere Kürzung der Daten möglich wäre.
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Auch die Argumentation mit „bereits vorhandenem Zusatzwissen“ erscheint mir unklar: Welche Qualität soll dieses Wissen haben? Die fehlenden Teile von Kontonummer und Verwendungszweck?
Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Übersehe ich etwas, oder ist die Ablehnung hier tatsächlich zu pauschal begründet? Gibt es eurer Erfahrung nach Möglichkeiten, hier mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erreichen oder ggf. auch durchzusetzen?
Danke für eure Meinungen!