Informationen zu Weisungen des Bundesjustizministeriums an die Generalbundesanwälte anfragen?

Guten Tag,

das Weisungsrecht des Bundesjustizministeriums, in Verbindung mit der Verschwiegenheitspflicht der Staatsanwälte, ist mir ein Dorn im Auge.

Gerne möchte ich diesbezüglich Informationen beim Bundesjustizministerium anfragen.

Wäre es ein guter Anfang die Anzahl dieser Weisungen seit 01.01.2010 anzufragen?

Habt Ihr Vorschläge?

Beste Grüße

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Die Anzahl der Weisungen dürftest du vermutlich erhalten, aber ob das einen großen Erkenntnisgewinn liefert weiß ich nicht, denn die Weisungen selbst dürftest du wohl nicht erhalten:

Im Zweifel einfach mal anfragen. Ablehnungen sind meines Wissens nach auf Bundesebene immer kostenlos :slight_smile:

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Wäre doch ein Anfang mal zu wissen wie häufig solche Weisungen geschehen. Habe da überhaupt keine Vorstellung…

Hier wurde versucht die Weisungen vom Büro des GBA zu erhalten.
Es wird argumentiert:

Der Informationsanspruch nach dem IFG, argumentierte der 7. Senat, richte sich nur gegen Behörden des Bundes und sonstige Organe des Bundes, sofern sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnähmen. Genau hier liegt das Problem des Falls.
GBA ist keine Behörde

Das finde ich auch plausibel, mein Gedanke war ja die Anfrage an das Bundesjustizministerium zu richten.

Beste Grüße

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In der Hinsicht kenne ich mich leider nicht wirklich aus, aber vermutlich ist das BMJV dann als Organ der Rechtspflege aktiv und nicht mehr per IFG zur Auskunft verpflichtet, da es dann keine Behörde im funktionellen Sinn ist.
Hätte man einfach das BMJV anfragen können, hätte es dem Urteil wohl nicht bedurft.
Aber auch hier würde ich einfach mal anfragen.

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