Information angeblich nicht vorhanden, obwohl Gegenbeweise existieren

Mit dieser Anfrage wollte ich die Hausordnung des Rathauses in Karlsruhe anfragen. Hintergrund war, dass der Oberbürgermeister der Stadt bereits in vorherigen Sitzungen auf die Hausordnung verwies und es daher interessant für Besucher*innen wäre zu wissen an welche Regeln sie sich zu halten haben.

Nun hat die Stadt geantwortet und mir mitgeteilt, dass sie beabsichtigt meinen Antrag abzulehnen, da die begehrten Informationen nicht vorhanden sein. Das kann schlicht und ergreifend nicht sein: Die Hausordnung hängt vor dem Besuchersaal aus und der Oberbürgermeister beruft sich in Sitzungen des Gemeinderats des Öfteren auf diese. Desweiteren lässt sich einem Sitzungsprotokoll entnehmen, dass die Hausverwaltung, welche meine Anfrage bearbeitet, die Hausordnung auf Anweisung des Oberbürgermeisters hin in der Vergangenheit auch durchgesetzt hat (näheres dazu lässt sich meiner Antwort in der Anfrage entnehmen).

Wie sollte ich nun am Besten vorgehen? Die Anfrage wird höchstwahrscheinlich abgelehnt werden, ein Widerspruch wird wohl ebenfalls ins Leere laufen und eine Klage, deren Erfolgschancen für mich schwer einzuschätzen sind, kann ich mir nicht leisten. Dabei kann kaum angezweifelt werden, dass die begehrte Information existiert.

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Hallo und willkommen im Forum.

Das ist eine schöne Anfrage die du gestellt hast.

Du hast ja, wenn ich das richtig sehe, die Behörde auf deine Auffassung zu dem Fall hingewiesen. Das würde ich erst mal abwarten und gucken was da kommt. Als Option kannst du z.B. noch eine kurze Nachricht hinterherschicken und mit einem Verweis auf § 35 VwVfG die Behörde bitten dich bei deinem Antrag zu unterstützen.

Falls die Behörde in den nächsten Wochen komplett dagegen sperren wird, kannst du den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Da gibts auf FragDenStaat einen Knopf für. Hoffentlich hilft dir das vorerst weiter.

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Nachdem anfangs meine FragDenStaat-Anfrage fast alle abgelehnt wurden oder eingeschlafen sind, habe ich nach drei Jahren Erfolglosigkeit beschlossen, doch mal zu klagen. Man bekommt darin Übung und es gibt auf FragDenStaat viele Beispiele, an denen man sich orientieren kann. In deinem Falle kann ich mir fast nicht vorstellen, wie du die Klage verlieren kannst, aber man ist vor kaputten Gerichtsentscheidungen nie sicher. Leider musst du für den Spaß etwa 500€ vorschießen und schreibst diese bei Niederlage in den Wind. Vielleicht gibt es aber genug Freunde, die was dafür spenden würden?

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Dass das Rathaus lügt, geht natürlich gar nicht. Andererseits kommen sie evtl. noch auf den Trichter, die Anfrage abzulehnen, weil du die die begehrte Information aus öffentlichen Quellen selbst beschaffen könntest (vor dem Sitzungssaal). Das ist dennoch alles andere als bürgerfreundlich.

Oder der Bürgermeister beruft sich statt auf eine Hausordnung einfach auf sein Hausrecht, das muss nicht verschriftet werden.

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Danke für den Hinweis auf § 25 VwVfG.

Ich frage mich, ob mein Antrag hinreichend präzisiert ist. Insbesondere erscheint mir die Bezeichnung “Vorschrift” zu restriktiv, schließlich geht es mir um alle Dokumente (z.B. Merkblätter, Hinweisschilder) aus welchen sich Regelungen zum Verhalten von Besucher*innen ergeben. Kann ich meinen laufenden Antrag einfach präzisieren oder muss ich einen neuen Antrag stellen?

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Die begehrte Information ist meiner Einschätzung nach derzeit nicht öffentlich zugänglich, da der Bereich rund um den Aushang nur Besucher*innen von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen zugänglich ist, welche überwiegend in ein anderes Gebäude verlegt wurden um hinreichenden Infektionsschutz zu gewährleisten. Dementsprechend ist mir der Aushang nicht ohne weiteres zugänglich.

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Man kann laufende Anträge auch präzisieren.

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Habe jetzt erstmal die Anfrage gelesen. Mir gefällt’s. :slight_smile:
Also wenn die Stadtverwaltung felsenfest dabei bleibt, dass es keine Hausordnung gibt - dann ist es doch gut für euch, dann könnt ihr wieder Transparente ausrollen und wenn der Bürgermeister euch wieder anschnauzt, dann könnt ihr darauf verweisen, dass es seine eingebildete Hausordnung überhaupt nicht gibt.
Was ihr auch noch tun könnt: Ins Äußerungsrecht (Zivilrecht) gehen und dem Oberbürgermeister eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zukommen lassen. Ich meine, was Massenabmahner können, könnt ihr schon lange. Da müsste dann was drin stehen wie: “Wir fordern Sie auf, es in Zukunft zu unterlassen, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, als gelte für das Rathaus eine Hausordnung, die das Ausrollen von Transparenten und das Fotografieren untersagt.” usw. usf. Für Zuwiderhandlung vereinbart ihr eine Strafzahlung von 2000€ pro Vertragsverletzung oder irgendsowas.
Eine Abmahnung könnt ihr ohne Rechtsanwalt verschicken, zur Klageerhebung müsstet ihr allerdings zum Landgericht und bräuchtet dafür einen Anwalt.

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Die Hausverwaltung hat mir nun den ablehnenden Bescheid übersandt.

Interessant finde ich auf den ersten Blick vor allem, dass die Anfrage mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Information(en) nicht vorhanden sein:

Ihrem Informationsanspruch kann nicht entsprochen werden, da die Informationen, die Sie begehren, nicht vorliegen.

Auf Seite 2 der Begründung wird jedoch eingeräumt, dass es sich bei dem Aushang um eine vom Antrag umfasste Vorschrift handelt:

Wir räumen ein, dass dieser Hinweis eine Vorschrift für Besucher*innen von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen darstellt.

Im Grunde wird also im ablehnenden Bescheid selbst die angefragte Information geliefert und zugleich behauptet, dass die Information nicht bestünde. Wäre hier nicht die korrekte Vorgehensweise seitens der Behörde gewesen dem Antrag (in Teilen) zu entsprechen und den Aushang anzuhängen?

Ich werde mir den Bescheid in den nächsten Tagen nochmals genauer ansehen, aber zumindest wurde der Aushang übermittelt, was ja das eigentliche Ziel der Anfrage war.

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Ich glaube, die haben nur den Mustertext “Ablehnung” und da versuchen sie alles einzupassen. :wink:

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Gut, dass du die Informationen jetzt hast. :slight_smile:
Ich würde hier mal raten, dass die Behörde versucht damit ihr Gesicht zu wahren. Also die Anfrage wird abgelehnt aber Informationen werden trotzdem übermittelt. Hab ich so auch noch nicht gesehen.

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