In-Camera-Verfahren

Es geht um diese Anfrage:

Das BKA lehnt die Herausgabe seiner Analyse wegen nationaler Sicherheit usw. ab. Der Inhalt sei so sehr geheim, das nicht einmal eine Schwärzung in Betracht käme.

Nun haben mich Leute darauf hingewiesen, dass man das Dokument in den hinteren Ecken des Internets noch finden könnte. Wenn ich das aber dem Gericht schicke, dann wird das BKA das Dokument dort löschen lassen. Wenn ich dem Gericht keine Quelle angebe, dann wird das BKA wahrscheinlich bei mir zu Hause persönlich beim Suchen nach der Quelle helfen. Ich erinnere mich da an den Leak des Glyphosat-Gutachtens dieses Instituts für Risikobewertung.

Deswegen dachte ich an so ein In-Camera-Verfahren. Kann ich das einfach so beim Verwaltungsgericht im Rahmen meiner Klage beantragen oder brauche ich dafür einen Anwalt, weil das was mit dem OVG zu tun hat?

Finde ich vielleicht sogar so einen Fall mit In-Camera-Verfahren hier auf FragDenStaat?

Je nach Situation sind entweder besondere Senate des OVG zuständig (§99 VwGO) oder sogar der Fachsenat beim Bundesverwaltungsgericht (§189 VwGO).

Die Durchführung eines In-Camera-Verfahrens kann jede:r Beteiligte beantragen, das Verfahren wird aber nur durchgeführt, wenn das aktuelle Gericht dies für entscheidungserheblich betrachtet, was natürlich der Fall ist, wenn es um die Herausgabe eines “geheimen” Dokuments geht.

Einen Anwalt oder Prozessvertreter braucht man IMHO nicht, da das aktuelle Gericht die Sache lediglich zur Entscheidung dem OVG oder dem BVerwG vorlegt, und dort nach Aktenlage entschieden, aber nicht verhandelt (!) wird. Die Beteiligten bekommen keine Einsicht in die vorgelegten Akten und die Entscheidung des In-Camera-Senats ist m.W. unanfechtbar.

Gegen das BKA habe ich auch schon geklagt und ein vertrauliches Dokument befreit (allerdings ohne In-Camera-Verfahren), wo sich im Nachgang herausgestellt hat, dass daran absolut gar nichts vertraulich ist, der Inhalt war echt langweilig und eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder der Polizeiarbeit ist retroperspektiv nicht zu erkennen. Das BKA scheint mit der Einstufung von Verschlusssachen sehr großzügig zu sein, unabhängig davon, dass dies laut VSA in manchen Fällen gar nicht geboten oder zulässig wäre.

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Kannst du mir bitte das Gerichtsaktenzeichen deines BKA-Falles nennen? Ich würde das gerne anbringen als Argument dafür, dass das BKA schon mal ein belangloses Dokument zu einem Staatsgeheimnis erklärt hat.

Besser noch: Wenn die Sache durch ist, kannst du die Gerichtsdokumente anonymisiert veröffentlichen?

Ich müsste gucken, ob ich die Schriftsätze von dem Prozess noch habe, ich habe glaube ich nur das befreite Dokument abgeheftet. Müsste ich noch mal schauen.
Das wird dir, @h.thielemann aber wenig nutzen, weil das BKA die Unterlagen dann nach einem aufwändigen Drittbeteiligungsverfahren gegen einen dreistelligen Eurobetrag herausgegeben hat und vor Gericht nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, die dem BKA wegen Untätigkeit auferlegt wurden. Außer der Eingangsbestätigung und der Klageerwiderung kam vom BKA gar nichts pünktlich, sondern immer erst nach teilweise mehrfacher Ermahnung :roll_eyes:

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Das ist in meinem Falle auch so. Das BKA braucht immer eine Ermahnung vom Gericht, bevor es zuckt.

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Ich glaube, man stört sich dort auch nicht groß an Untätigkeitsklagen. Sind ja schließlich nicht deren private Gelder.

Auch bekommt man erst vor Gericht mal einen namentlichen Ansprechpartner, vorher bekommt man immer nur anonyme Schreiben, die mit “IFG-Sachbearbeitung” unterschrieben sind. Ob das Menschen oder Maschinen sind, die dort antworten, bleibt völlig unklar. Service und Bürgernähe sind definitiv keine Attribute des BKA, von Transparenz mal ganz zu schweigen. Aber immer mehr Kompetenzen haben wollen…

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FWIW kann man gegen den Beschluss des OVG Beschwerde zum BVerwG erheben (§ 99 II Sätze 12 bis 14 VwGO). Dafür bräuchte man dann aber sicher rechtskundige Prozessbevollmächtigte.

Ja, die Betonung liegt wirklich auf rechtskundig, wer schlau ist, wird sich hier mindestens einen Fachanwalt suchen und nicht den Rechtsanwalt von nebenan. Und da die oberste Bundesbehörde beizulasen ist, bekommt das BKA gleich auch noch Feuerunterstützung durch das Bundesinnenministerium.

Das Problem ist, dass der Kläger erst mal keinerlei Einsicht in die Akten bekommt, d.h. an der Diskussion zwischen Gericht, BKA und BMI nicht inhaltlich teilnehmen kann, sondern nur sein Anfangsplädoyer halten und dann passiv die Entscheidung abwarten kann. Man muss also auch ein gewisses Vertrauen an die Justiz haben, dass es mit der Entscheidung so seine Richtigkeit haben wird.

Und genau deshalb braucht der BfDI das uneingeschränkte Einsichtsrecht bei Vermittlungen. Eine gegenteilige Stellungnahme könnte das BKA sehr in die Bredouille bringen. Auch ohne In-Camera.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden antwortet mir, dass es derzeit keine Notwendigkeit für ein In-Camera-Verfahren sieht, weil das BKA bislang ja nichts konkretes über den Inhalt des Dokumentes verraten hat, was eine Geheimhaltung rechtfertigen würde.
Die mündliche Verhandlung wäre am 2. Februar. Ich spiele mit dem Gedanken, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Der würde für seine Arbeitszeit vor Gericht bezahlt werden, ich nicht. Oder sehe ich das falsch? Habt ihr Tipps und Tricks für die Anwaltsuche? Ansonsten würde ich gucken, wer immer die Fälle für FragDenStaat gewinnt. :slight_smile:

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Das ist doch positiv. Nach derzeitiger Lage ist dies als richterlicher Hinweis zu verstehen, dass er der Klage aktuell stattgeben würde. Jetzt kommt es auf die Stellungnahme des BKA an.

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Der konkrete Fall wurde nun ohne In-Camera-Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Es gab ein lesenswertes Urteil durch den Verwaltungsrichter zu meinen Gunsten und das muss das BKA überzeugt haben, denn am Anfang dieser Woche flatterte das angefragte Dokument herein. Um uns zu zeigen, dass das Dokument wirklich sensible Informationen enthält, hat das BKA die Namen zweier historischer Persönlichkeiten geschwärzt.

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Urteil kommt vermutlich noch?

Urteil ist schon eingestellt:

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Ist eventuell was für die Urteilsdatenbank @arne.semsrott

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Wir vermuten, dass die beiden geschwärzten Namen Sophie Scholl und Anne Frank sind. Aber warum wurden die geschwärzt? In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob in dem Dokument Informanten genannt werden, die geschützt werden müssen. Vielleicht war sich die schwärzende Hilfskraft nicht sicher, ob Scholl und Frank geheime Informanten des BKA sind? :slight_smile: Taugt das schon für die Teilnahme an der Kunstedition?

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