IFG in persönlicher Vorsprache

Ein bekanntes Problem bei IFG-Anfragen ist ja dieses Zermürbungsspiel, bei denen die Behörden einfach die Zeit für sich arbeiten lassen können.

Gibt es Erfahrungen dazu, IFG-Rechte mal in der persönlichen Vorsprache auszuüben?

Wäre das bei manchen Dokumenten, bei denen man davon ausgehen kann dass gemauert werden wird, eine gute Idee da mal in eine Behörde rein zulaufen und denen durch die eigene Anwesenheit so lange zu nerven, bis die sich zu einem Antrag verhalten? Schließlich hat man ja “unverzüglich” ein Recht auf die Infos…

Selbst wenn die das ablehnen, spart man sich damit ja immerhin die Monate bis zum Ablehnungsbescheid, den man für eine Klage braucht…

Können die einen denn überhaupt raus werfen? Ich hab dafür gerade mal unter “Hausfriedensbruch” nachgesehen und da steht, nur dass das /widerrechtliche/ Betreten verboten ist. Aber hier hätte man ja im IFG ein verbrieftes Recht, das die eigene Anwesenheit schützt (“Zugang zu amtlichen Informationen”: Ich möchte zu den Informationen mit meinem Körper hingehen.)

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Du kannst den Antrag auch persönlich oder fernmündlich stellen. Du hast jedoch kein Recht, bis zur Bescheidung in der Behörde zu verweilen, einfach, weil es nicht erforderlich ist.
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist übrigens ebenfalls verwirklicht, wenn man sich weigert, das Haus auf Verlangen der Rechteinhaber zu verlassen.

“Unverzüglich” ist übrigens ein unbestimmter Rechtsbegriff, es bedeutet: “ohne schuldhaftes Verzögern”, aber nicht: “sofort”. Das IFG und auch die IFGs/IZGs der Länder sehen hier Fristen vor, innerhalb derer die Auskunft zu erteilen ist. Diese dürfen alle Behörden ganz legal auch ausnutzen, manchmal sind diese Fristen sogar erforderlich, v.a. wenn Dritte gehört werden oder umfangreiche Daten auszusondern / zu schwärzen sind.

Insgesamt ist dein “Plan” keine gute Idee, wird nicht auf viel Gegenliebe stoßen und dir eher Probleme bereiten, nicht nur rechtlich, sondern auch zwischenmenschlich.

Also Antragstellung bei persönlicher Vorsprache oder am Telefon: kein Problem (außer in MV), aber der Rest ist business as usual.

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Man muss ggf. nicht bis zum Ablehnungsbescheid warten. Nach drei Monaten kann man wegen Untätigkeit klagen. Das sind natürlich immer noch Monate, aber ich würde das machen, damit die Sache in absehbarer Zeit abgeschlossen wird und die Behörde nicht mehr endlos hinauszögern kann.

Ansonsten finde ich die Idee der persönlichen Vorsprache nicht grundsätzlich schlecht - unter den von BARCA genannten Einschränkungen. Wenn die Angestellte erst noch Rücksprache mit dem Justiziar halten muss, soll sie das tun. Wir haben sowas durchaus schon gemacht bei Akteneinsicht nach DSGVO im Amt oder bei Gerichtsakten nach Prozessrecht. Dann darf man ggf. nur reingucken und nichts fotografieren, aber das wäre doch schon ein Fortschritt.

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Das ist eigentlich ziemlich rechtswidrig. Wenn du viel Zeit hast: So lange wortwörtlich abschreiben, bis sie dich doch fotografieren oder kopieren lassen. (Kopieren kostet bis zu 50ct/Seite und ich hab auch schon die Position gehört, dass Zwang zu kostenpflichtigen Kopien rechtswidrig sei, hab aber keine Literatur dazu)