IFG Hessen, Innenminister und Ombudsmann

Ich hatte eine Anfrage zur Evaluationsstudie des Hessischen Innenministeriums gestellt. Das Ministerium weigert sich, die Studie herauszugeben, obwohl Studien von diesem Schutzbereich gar nicht betroffen sind.
Soweit, so gut.

Nun habe ich auch den Datenschutzbeauftragten als Ombudsmann in IFG-Angelegenheiten angeschrieben. Dieser übernimmt die Meinung des Innenministeriums ungefragt und reagiert auch nicht auf den Hinweis, dass Studien gar nicht vom Schutzbereich betroffen sind.

Wie weiter verfahren?
Ich habe hier den Eindruck einer gewissen Kumpanei zwischen beiden. Ich habe jetzt mal die Korrespondenz mit dem Innenministerium angefragt.
Aber es ist auch interessant, wie man einem solchen Ombudsmann Nachhilfe in seinen Amtspflichten geben kann?

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Das IFG in Hessen (HDSIG) ist relativ neu und der Beauftragte ist auch erst seit kurzem Beauftragter für die Informationsfreiheit. Gleichzeitig ist das IFG in Hessen in unserem Vergleich auf dem letzten Platz gelandet. Keine guten Startvoraussetzungen.

Die Mitarbeiter des Beauftragten werden jetzt aber durch den Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten mehr Kontakt zu den anderen IFG-Beauftragten bekommen und damit dann hoffentlich in progressivere Bahnen geleitet. Auch kann es helfen Mitarbeiter in der IFG-Abteilung zu haben, die sich diesen Job ausgesucht haben und nicht zugeteilt wurden.

Ich bin gespannt, ob die Korrespondenz herausgegeben wird und was drin steht.

Längerfristig hilft wohl nur:

  • freundlich und beharrlich bleiben, belehrender Ton hilft eher nicht
  • ggf. auf Antworten der anderen Beauftragten auf FdS verweisen, wenn es um spezielle Sachverhalte geht
  • aussichtsreiche Klagen anstrengen + gewinnen und so konkrete Rechtsprechung schaffen
  • Verbesserungen beim Hessen-IFG herbeiführen

Die letzten beiden sind leider etwas größere Bausteine.

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