Vorab: Ich habe bislang nur VIG-Anfragen gestellt und habe keine Erfahrung mit anderen Anfragen. Daher bin ich über jeden Hinweis zum Nachfolgenden dankbar!
Weil manche Behörden unsere VIG-Anfragen noch immer kategorisch ignorieren, würde ich mich freuen, wenn diese Behörden etwas Druck zu spüren bekämen. In einem Fall plane ich nun eine Untätigkeitsklage zu erheben; das möchte ich aufgrund des zwar geringen, aber dennoch vorhandenen Kostenrisikos nicht überall machen, wo es eigentlich nötig wäre.
Eine andere, vielleicht einfachere Möglichkeit könnten IFG-Anfragen sein, wie es zu diesem Thema auch schon ein paar gibt. Werden diese ignoriert, kann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten werden, was die Behörde hoffentlich zur Auseinandersetzung mit dem Thema bringt.
Folgende Anfragen mit dieser Motivation habe ich gefunden:
Nun frage ich mich, welche Kriterien am besten abgefragt werden sollten. Ich möchte einerseits eine möglichst gute Übersicht über die (Nicht-)Arbeit der unkooperativen Behörde erhalten, andererseits möchte ich die Lebensmittelüberwachungsämter nicht von ihrer Hauptaufgabe – der Überwachung der Lebensmittelbetriebe – abhalten. Daher halte ich eine Fragestellung für sinnvoll, die so umfangreich wie nötig, aber so einfach wie möglich ist. Ein geringerer Bearbeitungsaufwand wirkt sich auch auf die Kosten aus; so weit es geht, würde ich gerne kostenlose Anfragen stellen.
Inspiriert von den Fragestellungen der obigen Anfragen habe ich diesen Text als Entwurf erstellt:
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019. Diese soll mindestens beinhalten:
Eingangsdatum,
Datum der Auskunftserteilung bzw.
Datum der Ablehnung,
Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Meine Fragen an euch:
Was haltet ihr überhaupt von solchen Anfragen?
Wonach sollte man eurer Meinung nach konkret fragen?
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wären hier weitere Community-Mitglieder bereit, solche Anfragen zu stellen?
Ich habe die Anfrage in Aachen gestellt und mir erhofft auch die tatsächlichen Informationen zu erhalten. Die Behörde im Aachen scheint aber kategorisch gegen eine befriedigende Antwort zu sein, denn sie behauptet falsche Tatsachen.
Ich denke es ist prinzipiell sinnvoll, auch damit beim LDI das Problem unkooperativer Behörden bekannt wird. Was dann daraus wird ist wohl Glückssache. Aber man hat in jedem Fall mehr Handhabe und Unterstützung.
Vergessen hast du wohl nichts. Denke das ist ausführlich genug.
Viel Erfolg! Teilst du deine Anfrage später hier damit man sieht was daraus wird?
Mit Anfragen aus der Topf Secret-Aktion scheinen folgende Behörden nicht besonders gut umzugehen. Auf die meisten wurde ich aufmerksam, weil sie eine meiner Anfragen schon seit Monaten gar nicht bzw. nicht korrekt bearbeiten oder weil sich jemand hier im Forum über die Behörde geärgert hat. Daher könnte es sich dort lohnen, eine wie oben beschriebene Anfrage zu stellen. Ich werde das nach und nach machen und ihr habt die Möglichkeit dabei zu helfen.
Dieser Beitrag ist ein Wiki-Beitrag. Das heißt, jeder kann ihn editieren, um der Liste weitere mauernde Behörden hinzuzufügen, oder um hinter der Behörde seine gestellte Anfrage mitzuteilen. Ich bin gespannt, ob das mit dem Wiki-Beitrag klappt und ob ein paar von euch mitmachen werden!
Hilfestellung für eine schnelle Anfrage
Betreff-Beispiel:
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Anfragetext-Beispiel:
In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG.
Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).
Danke dir - und auch all den anderen, die mitmachen!
Ich habe die Anfrage aus Düsseldorf und auch die im Eingangspost genannten der Liste hinzugefügt. Bei manchen davon wird man irgendwann darüber nachdenken müssen, ob man nochmal eine neue Anfrage stellt, weil die alte dabei ist einzuschlafen.
Der Anspruch aus Absatz 1 zielt auf die bei einer öffentlichen Stelle bereits vorhandenen Informationen ab. Hieraus ergibt sich, dass die Behörden weder verpflichtet sind Informationen zu beschaffen oder aufzubereiten, noch Informationen zu rekonstruieren, die bereits vernichtet oder archiviert wurden.
Die von Ihnen beantragten Statistiken werden hier nicht geführt. Diese müssten hier erst arbeitsaufwändig erstellt werden. Ein Informationsrecht aus § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht daher in diesem Fall nicht.
Davon ausgehend beabsichtige ich, Ihren Antrag abzulehnen. Bevor jedoch ein entsprechender Ablehnungsbescheid ergeht, gebe ich Ihnen hiermit gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG NRW Gelegenheit, sich unter Angabe meines Zeichens bis zum 17.04.2020 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Ist die Auslegung des § 4 Abs. 1 IFG NRW durch die Behörde so richtig, oder ist sie doch verpflichtet, die Informationen aufzubereiten? Die angefragten Infos sind ja eigentlich schon alle bei der Behörde vorhanden, nur vielleicht nicht schon fertig kombiniert als Tabelle.
Seht ihr hier eine zielführende Antwortmöglichkeit, oder war meine Anfrage einfach erfolglos?
Edit: Ich habe es jetzt mal mit einer Umformulierung versucht, durch die der Antrag aber verwässert wird.
Die Anfrage in Heidelberg (Nr. 3 oben) habe ich zurückgezogen, weil die Behörde die angefragte Liste erst zusammenstellen müsste und dafür 2,5 Stunden Arbeit braucht, wofür 159 Euro berechnet würden.
Vielleicht sollte man lieber nach bereits vorhandenen Statistiken fragen?
Zum Beispiel:
In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG.
Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).