IFG Anfragen (Krankenkassen) zu Zuständigkeiten der einzelnen MDKs insb MDK Bayern

Hi,

ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe ein rechtlich etwas diffiziles Problem bezüglich einer IFG Anfrage zu Verwaltungsvorschriften, die regeln, wann welcher MDK zuständig ist. Normalerweise ist ja derjenige MDK Verband für einen Versicherten, bei einer Anfrage der Krankenkasse zuständig, in dessen Zuständigkeitsgebiet der/die Verischerte seinen Wohnsitz hat. Etwas Undurchschaubar wird es aber wenn der Versicherte bei einer kleineren speziellen Krankenkasse verichert ist oder seinen Wohnsitz generell im Ausland hat. Des Weiteren ist mir schon aufgefallen das sich die Zuständigkeit der einzelnen MDKs nicht generell nach dem oben genannten strengen geographischen Schema ergibt, sondern die Krankenkassen auch des öfteren davon abweichen und insbesondere den MDK Bayern in Fällen beauftragen, wo dies nicht unbedingt ersichtlich scheint. Überhaupt scheint sich mir dabei der Eindruck aufzudrängen, dass dies bewusst geschieht um etwaige IFG Anfragen zu Unterbinden, die aus,prozessualen Gründen z.B in Verbindung mit anderen, die Behörden zur Auskunft verpflichtenden Gesetzen z.b §29 VwVfg oder §25 SGB X gestellt werden. Da es in Bayern ja kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, stellt sich mir jetzt die Frage, ob der MDK Bayern zur Beantwortung einer IFG Anfrage zum Bsp. nach Bundesrecht verpflichtet wäre, wenn er in Bezug auf eine/n Versicherte/n von der Krankenkasse angerufen wird, der in einem anderen Bundesland oder im Ausland wohnt. Insbesondere dann wenn die Krankenkasse ihren Sitz außerhalb Bayerns hat und auch das Gesamte Verwaltungsverfahren im Sinne von §8 SGB X, in Folge dessen der MDK von der Krankenkasse angerufen wird, sich außerhalb Bayerns vollzieht.
Könnte mir jemand, der besser mit dem IFG vertraut ist, erläutern, inwiefern sich hier die rechtliche Situation, in Hinisicht auf etwaige Auskunftspflichten des MDK Bayerns darstellt, bzw. unter welches IFG Gesetz dieser überhaupt fällt oder fallen würde, insofern sich Bayern mal bemühen würde eines zu beschließen.
Vielen Dank für eine Antwort im vorraus

Moin @j.delahaye! Ich gehe davon aus, dass der MDK Bayern den bayerischen Gesetzen unterfällt, weil die Aufsichtsbehörde bayerisch ist: https://www.mdk-bayern.de/impressum/
Wir haben den MDK noch nicht in der Datenbank, füge ihn gerne hinzu (es fehlen auch noch weitere): https://fragdenstaat.de/behoerden/vorschlagen/
https://fragdenstaat.de/behoerden/?q=mdk&jurisdiction=&category=&classification=

Sollte sich der Antrag ggf. auch Umweltinfos beziehen (vielleicht über Gesundheitsfragen), dann muss auch in Bayern Auskunft gegeben werden.