IFG-Anfragen an „Person des Privatrechts“: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Hallo zusammen,

die Tage wollte ich eine Anfrage nach IFG-Berlin an die BIM Berliner Immobilienmanagement stellen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die BIM keine IFG-Anfrage beantwortet, mit folgender Begründung:

Unser Unternehmen, die BIM, unterfällt nicht dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bei der BIM handelt es sich weder um eine Behörde noch um eine sonstige öffentliche Stelle des Landes Berlin, sondern um eine juristische Person des Privatrechts. Auch sind wir ansonsten mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse nicht betraut und ausschließlich rein privatrechtlich tätig.

(s. z. B. Anfrage #30821 oder Anfrage #212035)

Mir kommt das ehrlich gesagt etwas spanisch vor. Der Staat ist doch nicht von Transparenzpflichten befreit, nur weil er in Form einer GmbH handelt (vgl. Autobahn GmbH)? Die BIM ist eine 100%ige Tochter des Landes Berlin. Sie verwaltet die Immobilien des Landes Berlin in Form von Sondervermögen (und, soweit ich das erkennen kann, auch nur die). Grundlage dafür sind Gesetze (SILB ErrichtungsG, SODA ErrichtungsG). Neue Objekte gelangen durch Gesetzesänderungen in das Sondervermögen. Die „Mieter*innen“ sind anscheinend ausschließlich Verwaltung und Justiz. Aufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen, die Staatssekretärin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen ist Aufsichtsratsvorsitzende.

Kennt sich da jemand besser aus? Müsste die BIM nicht doch IFG-Anfragen beantworten? Vielen Dank im Voraus.

Das Land Berlin hat hier einen anderen Weg gewählt, als der Bund mit der BIMA (die ist eine AöR und unterliegt dem IFG Bund), ich denke nicht, dass Berlin das gemacht hat, um das IFG Berlin zu umgehen, vielmehr gliedert Berlin enorm viele Dienstleistungen in AGs und GmbHs aus.

Vorliegend finde ich die Frage sehr spannend, da die GmbH nicht den Behördenbegriff der VwGO und des VwVfG erfüllt. Allerdings könnte sie durch ihre Außenwirkung als Verwalterin der Berliner Liegenschaften mit entsprechender Argumentation schon als Teil der Verwaltung angesehen werden.

Ich würde hier tatsächlich mal eine Klärung durch den BerlBDI in die Wege leiten.

Ansonsten sind die Handlungen der BIM ja haushaltswirksam, sodass dir die einzelnen Senatsverwaltungen bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen die gleichen Fragen betreffend der Kosten für einzelne Liegenschaften eigentlich auch beantworten können müsste. Und die unterliegt unstrittig dem IFG Berlin.

Hallo, und Danke für die Antwort :slight_smile:

Ich denke auch nicht, dass das Unterlaufen des IFGs hinter der Wahl der Form steht. Aber gewollt oder nicht, der Effekt ist derselbe. Transparenz und demokratische Kontrolle bleiben bei Ausgliederungen Richtung Privatwirtschaft leider oft auf der Strecke, auch ungeachtet bester Absichten, eher als blinder Fleck.

Den Vorschlag, die Berliner Datenschutzbeauftragte zu fragen ist gut. Ich schreibe mal eine Mail und poste die Antwort dann hier.

Der Tipp mit der Senatsverwaltung für Finanzen ist auch nicht schlecht. Das probiere ich, falls die BerlBDI eine eher negative Einschätzung abgibt.

Vielen Dank nochmal!

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat mir geantwortet. Sie teilte mir mit, dass die Einschätzung der BIM korrekt sei. Hier liege leider eine Regelungslücke vor, die seitens des BerlDI schon lange kritisiert werde. Man hoffe auf eine bessere Regelung im Rahmen des zukünftigen Transparenzgesetzes.

In diesem Zusammenhang wurde ich auf den Jahresbericht 2017 (15.2.2 / S. 179) verwiesen, wo genau dieses Problem mit der BIM diskutiert wird. Interessanterweise wird dort auch die Intransparenz als Folge einer „Flucht ins Privatrecht“ problematisiert.

Ich probiere es jetzt über die Finanzverwaltung. Habe nach eine bisschen rumrecherchieren eine Idee gehabt, wie man die Anfrage formulieren kann.