Moin,
in NRW ist die Regel, dass nur aus wichtigen Gründen von der gewählten Form der Auskunft abgewichen werden darf. In wie weit das hier zutrifft kann ich nicht sagen. Im Zweifel den LfDI um Vermittlung bitten.
~ Jasper
Moin,
in NRW ist die Regel, dass nur aus wichtigen Gründen von der gewählten Form der Auskunft abgewichen werden darf. In wie weit das hier zutrifft kann ich nicht sagen. Im Zweifel den LfDI um Vermittlung bitten.
~ Jasper