Hey Apoly,
danke für die Antwort.
Zum VwVfG: Warum hätte ich Akteneinsicht beantragen können? Versteh’ ick nich so richtich, ick war ja kein Verfahrensbeteiligter bei der Negativzeugnisausstellung; Wahrscheinlich beziehst du dich auf die anzufragende Stellungnahme, da ick jetze Verfahrensbeteiligter war/bin?
Dit Verfahren is für mich noch nich vorbei, ick werd’ die BBfDI einschalten und ma kieken, wat dann jeschieht; wahrscheinlich läuft es wie im Bezirk Pankow darauf hinaus, dass mein Widerspruch abgelehnt wird und ick dann zum Verwaltunsggericht müsste… Frage is dann, ob ick in nem laufenden Verfahren Auskunft bekomme?!
Weil et jetze auch passt, hier ma die Anfrageantwort aus dem Bezirk Spandau sowie die Resignation / Nichtvermittlung der BBfDI darauf:
Das Bezirksamt schreibt, dass das BA nach dem IFG nicht verpflichtet ist, “Informationen zusammenzutragen”, da die Akte (wahrscheinlich) nicht nach Unternehmensnahmen geführt wird (Ha Ha, als ob die keine Stichwortsuche haben…) - jetzt les’ ich das grad nochmal, da hat die zuständige Person der BBfDI aber bissel geschlampt, die Firmen sind ja Verfahrensbeteiligte, da muss ick nochma ran an Spandau… Und es zeigt, dass sie den ganzen Vorgang mit dem Negativzeugnis nicht verstanden hat, denn warum sollten die in Spandau nicht ausgestellt werden…
Blockzitat “Das Akteneinsichts-/Auskunftsrecht umfasst nicht das Zusammensuchen von Informationen über verschiedene Akten hinweg, so dass letztlich völlig neue Erkenntnisse entstehen würden. Wenn Sie also Ihre Akten nach Grundstücken oder chronologisch oder irgendwie anders geordnet führen(auf jeden Fall nicht nach einzelnen Personen geordnet), sind Sie nach dem IFG nicht verpflichtet, die begehrten Informationen zusammenzutragen. (Das wäre z.B. anders, wenn die beiden angefragten Unternehmen nur in einzelnen Fällen bei Ihnen Verfahrensbeteiligte waren und Sie diese einzelne Akte leicht auffinden könnten.)
Da nach den vorherigen Ausführungen bereits mangels Existenz der begehrten Information kein Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft besteht, erübrigt sich eine weitergehende Prüfung, ob weitere Beschränkungen oder Ausschlüsse vorliegen könnten.”
Dennoch noch kurz die Frage, wie ist es denn mit dem Zusammensuchen von Informationen (über verschiedene Akten hinweg) und der Entstehung neuer Erkenntnisse? Hab’ da auf die Schnelle nichts im IFG BE gefunden…
Andererseits könnten dann auch (bei vorliegender Kenntnis über die Existenz der gewünschten Informationen gesonderte Anträge gestellt werden… In meinem Fall sind es verschiedene Abteilungen innerhalb des Stadtentwicklungsamts die beteiligt sind, Stadtplanung (Grundstücksdaten Vorkaufsrecht/Negativzeugnis) sowie Bau- und Wohnungsaufsicht (Abgeschlossenheitsbescheinigungen - also Umwandlungen in Eigentumswohnungen)…
Bis denne,
Steffi