Grundbuchkopien bei Behörde - Grundbuchordnung als besondere Rechtsvorschrift?

Hi @steffi , sorry, dass ich erst jetzt antworte. Ich hatte das schon gelesen, war aber auch zu dem Schluss gekommen, dass das jetzt zu knapp wird. Auch wenn mir der Widerspruchsbescheid schlecht geschrieben zu sein scheint und die Begründung/der Verweis auf § 6 sehr dünn ist.

Der andere Thread, den du jetzt eröffnet hast (IFG-Anfrage: Immobilienbestände Albert und Victoria Immo in Berlin - #3 von steffi_spitze), der ja den gleichen Antrag an ein anderes Bezirksamt enthält, wirft eine Frage auf, die ich mir gleich gestellt habe, als ich von deiner im Grunde klugen Idee der §§ 24 BauGB gelesen habe und die anknüpft an das, was ich weiter oben im Zusammenhang mit der Möglichkeit von “grundbuchsblattübergreifenden Auswertungen” schreibe. Denn im Wesentlichen wird auch im Kontext der Bezirksverwaltungen ein entscheidender Punkt der sein, inwieweit - insofern verfahrensübergreifend** - eine Informationsauswertung /-sammlung stattfindet / stattfinden kann. Ich kenne mich mit den §§ 24 ff. BauGB und den Verfahren sowie den damit korrelierenden Datenbeständen bei den Bezirksämtern nicht aus (und werde mir erstmal Euren Gedankenaustausch in jenem anderen Thread anschauen müssen), aber mir scheint, dass hier der Verwaltungsaufwand eine, wenn nicht die entscheidende, Rolle zu spielen scheint, ungeachtet der Verweise anderer Bezirksverwaltungen auf § 6 IFG etc.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es in der (nicht auf Vordermann gebrachten) digitalen Infrastruktur einiger Bezirksämter vielleicht doch nicht ganz so leicht sein könnte, diese Informationen zusammenzutragen. Was nicht heißt, dass das nicht geschehen sollte (denn deine Anfrage ist sehr gut, die Idee und die Motivation dahinter finde ich super) - zumal der Mitarbeiter (der selbst wahrscheinlich in IFG-Sachen keine Ahnung hatte - einfach in seine Nachricht den O-Ton des Rechtsamts reinkopiert hat.
Aber mehr dazu dann zu einem anderen Zeitpunkt in dem anderen Thread…

nur vielleicht eine Frage - aus Neugier, vielleicht weißt Du das, wo Du doch diese interessanten Artikel verlinkt hast: Weißt Du, wie die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. Enteignen” an die Informationen darüber gekommen sind, wie viele Konzerne von einer Vergesellschaftung betroffen wären - wo doch die Informationen über Eigentumsverhältnisse so schwer zu bekommen sind? Haben die auf ähnliche oder sogar dieselbe Studie zugegriffen, wie Du sie in deiner Anfrage erwähnst (Wem gehört die Stadt? - Rosa-Luxemburg-Stiftung - sieht interessant aus)?

Álvaro

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