Die Antwort ist rechtlich sehr kompliziert, so dass ich aussteige.
Kann da mal jemand bitte von den Profis über die Antwort schauen und mir mitteilen, ob das so passt.
Oder gibt es Kritik an der Antwort und welche Angriffspunkte gäbe es.
Als Profi würde ich mich jetzt nicht bezeichnen, dennoch würde ich sagen, dass die Antwort so plausibel ist.
Für das, was du wissen möchtest würde sich das Presserecht tendenziell besser eignen, wobei du das vermutlich nicht nutzen kannst, wenn du kein Journalist bist…
IFG-Anfragen liefern vorhandene Akten, keine Fragen.
Presseanfragen liefern Antworten auf Fragen, aber tendenziell keine Akten.
Manchmal bringt es aber auch etwas, als interessierter Bürger ganz lieb und nett und ohne Antrag nachzufragen, im Sinne einer ganz normalen Bürgeranfrage.
In Hamburg und Bremen kommt man so gelegentlich an ein paar Infos, bei denen das IFG nicht einschlägig ist, man also sonst nicht ran kommt, weil es sich beispielsweise um den “Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung” (bin ich eigentlich der einzige, der diesen Ausdruck so gerne mag?^^) handelt, wie es hier auch der Fall ist.
Wie das in KM-BW verhällt weiß ich aber nicht. Ich habe bisher keinen Kontakt mit Behörden aus Baden-Würtemberg gehabt. Aber ein Versuch kann nicht schaden, denke ich.