IFG Anfrage an eine Behörde in Berlin welche zu dem Land Niedersachsen gehört

Hallo,
Ich möchte eine Anfrage an folgende Behörde stellen:
https://fragdenstaat.de/behoerde/vertretung-des-landes-niedersachsen-beim-bund/

Diese habe ich heute auch bei fragdenstaat eingereicht, da sie noch nicht vorhanden war.
Als Zuständigkeitsbereich gab’ ich Niedersachsen ein, ich glaube nun das war falsch.

Die Behörde ist die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin und sollte damit doch unter das Berliner IFG fallen, oder?
Schließlich hat sie ihren Sitz auch in Berlin.
Der Zuständigkeitsbereich sollte dann dementsprechend geändert werden.

Meine Frage bezieht sich auf das Gelände der Behörde hier in Berlin.

Viele Grüße

Niedersachsen als Zuständigkeit für die Landesvertretung Niedersachsen sollte schon korrekt sein. Das Impressum von deren Webseite gibt auch als zuständig das Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung an. Außerdem geht es um die Landesvertretung beim Bund (und nicht beim Land Berlin).
Der Sitz des Deutschen Bundestags oder der Bundesministerien ist auch in Berlin, trotzdem gilt nicht das Berliner IFG, sondern das Bundes IFG. Also Niedersachsen sollte schon richtig sein.

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Vielen Dank Stefan für die schnelle Antwort!
Demnach greift dann gar kein IFG (weil es in Niedersachsen keins gibt)?

Ja, das stimmt leider. Aber anfragen ist trozdem immer gut. Und sollte es um Umweltinfos gehen, gilt das auch in Niedersachsen.

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