IFG: Ablehnender Bescheid des PTB mit Bezug auf Vertraulichkeit zulässig?

hallo forum.

eine aktuelle IFG-anfrage zu fehlerraten der section-control-pilotanlage bei hannover bescheidet mir das PTB mit einer ablehnung und beruft sich dabei auf die vertraulichkeitspflicht, die im § 15 Abs. 9 MessEG (Mess- und Eichgesetz) geregelt sei:

https://fragdenstaat.de/anfrage/false-positive-und-false-negative-raten-der-kennzeichenerkennungssysteme-des-section-control-pilotprojekts/#nachricht-427559

habt hier jemand mit sowas schon mal erfahrung gesammelt oder eine einschätzung dazu?

was mir nach dem ersten lesen zumindest fehlt ist die mitteilung, dass der hersteller der vom PTB geprüften anlage einer auskunftserteilung an mich widerspricht. ich gehe davon aus, dass das so ist, aber der hinweis dazu fehlt. vermutlich ist das aber nur etwas rein formelles.

falls hier jemand einen tip oder eine meinung zur sache für mich übrig hat, würde mich das freuen.

-michael.

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Servus,
zuerst, Ich habe keine spezifische Ahnung von der Materie in deiner Anfrage.
Aber so wie ich die Behörde verstehe ist Sie für deine Frage (“Nichterkennungsraten und Falscherkennungsraten”) nicht zuständig.

Dem Informationsverlangen kann zunächst deshalb nicht entsprochen werden, weil aktuelle Informationen zum Betrieb der genannten Anlage mangels Zuständigkeit der PTB hier nicht vorliegen.

Also kann Sie dir natürlich auch nicht die gewünscht Information geben.

Die Ablehnung die sich auf das MessEG bezieht betrifft nur die Konformitätsbewertung (vermutlich eine Prüfung, ob der Geschwindigkeitsmesssensor korrekt arbeitet?).
Grundsätzlich gehen Spezialgesetze m.W. erstmal vor das IFG.
Deshalb kann dir die Info zur Konformitätsbewertung nicht zugänglich gemacht werden.
Wobei du daran laut Antrag ja auch nicht interessiert bist?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem MessEG genauer aus und kann noch darauf eingehen.

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