HVV und das Transparenzgesetz

Moin,

eine Person hat mich gebeten, ein Thema hier im Forum zu eröffnen. Dieser Bitte möchte ich gerne nachkommen, damit es einen offnen Meinungsaustausch geben kann…

Kurzfassung:
Vor über einem Jahr habe ich beim HVV sämtliche Kommunikation und Unterlagen bzgl. des SemesterTickets zur HVV-Erweiterung angefragt. Der HVV hat sich von Anfang an geweigert, die gewünschen Informationen zur Verfügung zu stellen, weil das Transparenzgesetz an den physikalischen bzw. politischen Grenzen Hamburgs enden würde. Deswegen gab es eine Vermittlung, in welcher der HVV freiwillig mir ein zu 80% geschwärztes Gutachten zur Verfügung gestellt hat. Da die Schwärzungen willkürlich gewesen sind, habe ich um eine Nachbesserung im Vermittlungsverfahren gebeten. Da das Vermittlungsverfahren jetzt gescheitert ist, habe ich dem HVV eine letztmalige Frist gesetzt, damit die Forderungen erfüllt werden.

Jetzt warte ich die Frist bis zum 05.06.22 ab. Wenn meine Forderungen nicht erfüllt werden, dann werde ich entweder eine normale Klage oder eine Untätigkeitsklage über meine Anwälte einreichen.

Falls es Fragen oder Anmerkungen gibt, stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Kris

Moin,

spannendes Thema. Die Hamburger Nahverkehrsunternehmen haben leider eine gewisse Historie mit ungewöhnlichen Interpretationen des HmbTG. Die Hochbahn weigerte sich jahrelang, viele Unterlagen herauszugeben, weil sie der Auffassung war, dass ein Anspruch nur bestehe bei direktem “Bezug zum Bürger” der Information. 2020 ging jemand hier von FDS in einem Fall vor das VG, der Fall endete glaube ich mit einem Anerkenntnisurteil. Konkret ging es da um die Machbarkeitsuntersuchung eines barrierefreien Ausbaus eines U-Bahnhofes. Seitdem geht die Hochbahn nach meinem Eindruck ziemlich vorbildlich mit den HmbTG-Anträgen, jedenfalls denen, die man hier bei FDS sieht, um.

Der HVV dagegen hat irgendwann 2019/2020 diese “Territorialtheorie” entwickelt, die genauer ungefähr so lautet, dass das HmbTG nur Geltung besitzt bei Informationen (!), die einen konkreten räumlichen Bezug zu Hamburg haben. Mit der Begründung gibt der HVV jedenfalls die Zahlen der Ein- und Aussteiger an den Haltestellen nur für Stationen auf Hamburger Gebiet heraus, direkt hinter der Grenze endet das, selbst, wenn die Linie von einem Hamburger Staatsunternehmen betrieben wird. Auch im Transparenzportal sind diese Ein-/Aussteigerdaten nur für Hamburger Gebiet eingestellt worden.